Ferienland Schweiz

Ist nun mit einigen Auflagen wieder möglich: ein Fondue in der schwebenden Gondel zu geniessen. Bild: Schweiz Tourismus

Grünes Licht für Fondue-Gondel

Nachdem es seit letztem Herbst ein Rechaud-Verbot in Schweizer Seilbahnen gibt, hat der Verband Seilbahnen Schweiz interveniert und kann nun eine Branchenlösung präsentieren.

Der Aufschrei im letzten Herbst war gross. Die EU redete der Schweiz nämlich beim Thema Fondue drein. Wie der «Walliser Bote» schrieb, hatten die Schweizer Seilbahnbetreiber dicke Post erhalten. In einer Information des Bundesamts für Verkehr (BAV) hiess es, dass es für solche Fondue-Gondelfahrten gar nie eine Genehmigung gegeben habe. Und: «Sämtliche Aktivitäten mit offenem Feuer an Bord aller Arten von geschlossenen Seilbahnfahrzeugen und alle Transporte von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten während der Beförderung von Fahrgästen sind verboten.» Diesbezüglich wurden auch gleich konsequente Kontrollen angekündigt.

Dass das BAV den Fondue-Fahrten plötzlich den Stecker zog, hatte auch mit der EU zu tun. Diese hatte vor einigen Jahren Sicherheitsempfehlungen im Zusammenhang mit dem Brandschutz in Seilbahnen erstellt. In der EU wurden diese Empfehlungen dann zur Norm – und die Schweiz übernahm die Anpassungen später ebenfalls.

Jetzt gibt der Verband Seilbahnen Schweiz Entwarnung. Dank einer Branchenlösung ist der Fonduegenuss in Schweizer Seilbahnen doch wieder möglich.

Massnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung umgesetzt

Die Schweizer Gesetzgebung Art. 5 SebG und Art.6 SebV erlaube unter bestimmten Umständen jedoch Ausnahmen von den geltenden EU-Normen. Dazu muss aber ein Nachweis erbracht werden, der belegt, dass die Abweichung von der Norm das Risiko – in diesem Fall für Brandverhütung und -bekämpfung – insgesamt nicht erhöht. Diesen Vorschlag inklusive der Ausarbeitung einer Branchenlösung unterbreitete Seilbahnen Schweiz dem Bundesamt für Verkehr (BAV).

«Die Seilbahnunternehmen waren sich ihrer Sorgfaltspflicht und der Anwendung notwendiger Massnahmen durchaus bewusst», so Berno Stoffel, Direktor Seilbahnen Schweiz. «Die Sicherheit der Gäste hat im Betrieb oberste Priorität und entsprechend wurden diverse
Massnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung längst umgesetzt.»

In der Branchenlösung sind betrieblichen Grundlage, eine Risikoanalyse und klar definierte Massnahmen zur Eindämmung der Brandgefahr aufgeführt, teilt der Verband mit. So ist beim Materialeinsatz zwingend, dass beispielsweise der Tisch in der Kabine fix montiert sein muss und aus feuerfestem Material zu bestehen hat. Auch definiert ist die Belegung der Kabine abhängig von der Kabinengrösse, in jedem Fall dürfen sich aber maximal zehn Personen in der Kabine befinden.

Berno Stoffel zeigt sich zufrieden mit der Branchenlösung: «Ich freue mich darüber, dass wir eine Lösung für die Seilbahnunternehmen erarbeiten konnten, die vom BAV akzeptiert wird. Am Ende sind es die Gäste, welche in den Genuss dieser Lösung kommen. Eine schöne Aussicht, ein leckeres Menü - egal ob Raclette oder Fondue – und das, ohne sich Sorgen über die Sicherheit machen zu müssen.» Die Branchenlösung bietet beides: Genuss und Sicherheit auf höchstem Niveau.

(TN)