Ferienland Schweiz

Plexiglasscheiben, Desinfektionsmittel und viele Gästeinformationen gehören zum neuen Camping-Alltag. Bild: TCS

So sehen die nächsten Camping-Ferien aus

Seit gestern steht fest: am 6. Juni können auch die Schweizer Campingplätze die Saison beginen – mit einem umfangreichen Schutzkonzept.

Noch am Wochenende mussten die Betreiber der Schweizer Campingplätze bangen um eine baldige Wiedereröffnung. Doch der Bundesrat gab nun gestern grünes Licht, die Campingplätze können am 6. Juni wieder öffnen.

«Die Zeit der Ungewissheit hat ein Ende» freut sich die Vereinigung Swisscamps.ch und bei TCS Camping, Betreiberin von 24 Campingplätzen in der Schweiz, sagt Geschäftsführer Oliver Grützner: «Endlich haben wir eine Perspektive». Zwar waren für die Dauer- und Saisonmieter die Plätze schon seit dem 4. Mai wieder zugänglich, doch nun können auch das breite Publikum und Spontancamper Ferien auf einem der vielen Schweizer Campingplätze wieder in Betracht ziehen.

Sowohl bei Swisscamps.ch wie bei TCS Camping wird aber bereits auf eine hohe Nachfrage verwiesen. Einige Plätze sind in den Hochsaison-Wochen trotz bisheriger, rechtlicher Ungewissheit bereits ausgebucht.

Diese Punkte gilt es zu beachten

Ganz normale Ferien im Zelt, im Caravan oder unter dem Dach einer fix installierten Behausung wird es in diesem Jahr aber nicht geben. Das Schutzkonzept für Campingferien ist umfangreich.

Hier präsentieren wir die wichtigsten Punkte bei einem Aufenthalt auf einem TCS Camping:

  • Distanzmarkierungen bei Warteräumen (Rezeption und vor den Sanitäranlagen)
  • Sanitäranlagen werden regelmässig und häufiger gereinigt, ist aber abhängig von der Auslastung und Wetter, 2 Meter-Distanzen wurden überall umgesetzt (jedes 2. Lavabo oder Pissoir gesperrt)
  • Zutrittsbeschränkungen pro Räume (1 Person pro 10m2)
  • Hinweistafeln, Plakate, Beschilderungen etc.
  • 4 Meter Abstände zwischen den Zelten
  • Zusätzliches Securitaspersonal nach Bedarf zur Kontrolle
  • Plexischutz und Desinfektionsmittel beim Check-In sowie die Abgabe eines Gästeflyers:

(GWA)