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Ob Kosmetik, Kaffee oder Strandsand: Grössere Mengen Pulver haben im Handgepäck bei der USA-Einreise nichts mehr zu suchen. Bild: LeMast

USA-Einreise: Halten Sie Ihr Pulver trocken

Ab sofort werden grössere Gefässe mit pulvrigem Inhalt im Handgepäck strengeren Kontrollen unterzogen. Das Kaffeepulver oder grössere Kosmetikpulver sollten ins eingecheckte Gepäck.

Kennen Sie den Begriff «sein Pulver trocken halten»? Das bedeutet in etwa «aufpassen» oder «vorbereitet sein». Das muss man ab dem kommenden 30. Juni auch bei der Einreise in die USA, gerade hinsichtlich Pulver: Die Transportation Security Administration (TSA) hat angekündigt, dass auf internationalen Flügen von und nach Amerika dann pulverförmige Substanzen Gegenstand verstärkter Sicherheitskontrollen sein werden.

Verboten ist die Mitnahme von pulverförmigen Substanzen wie Kosmetik, Kaffeepulver, Babymilchpulver oder Sand vom Ferienstrand weiterhin nicht. Aber grössere Mengen werden kontrolliert: Ab einem Volumen von 350 Milliliter in jedem Fall, je nach Entscheid des Grenzbeamten auch bei kleineren Mengen. Diese Regelung gibt es jetzt schon bei US-Inlandflügen.

Amerikanische Fluggesellschaften empfehlen ihren international fliegenden Kunden, ab Juli grössere Mengen an pulverförmigen Substanzen nicht mehr im Handgepäck, sondern im aufgegebenen Gepäck mitzuführen. Diese verhindert aufwändige, verzögerte Kontrollen an den Checkpoints. Die Screenings des aufgegebenen Gepäcks auf Sprengstoffe hin werden mit weitaus mehr fortgeschrittener Technologie durchgeführt als bei den Personen-Sicherheitskontrollen. Ein Umstand, den die TSA gerne ändern möchte: Sie will künftig auch an Personenkontrollen CT-Scans einsetzen können.


[UPDATE 27.06.2018] Die Massnahme wird nun auch innerhalb der Schweiz für Flüge in die USA umgesetzt, wie der Flughafen Zürich mitteilt. Sprich: Ab dem 30. Juni 2018 sind Gebinde, die Pulver enthalten und grösser als 350 ml sind, auf Direktflügen von europäischen Flughäfen zu US-Destinationen nicht mehr im Handgepäck mitgeführt werden. Die Bestimmungen beziehen sich auf sämtliche Pulver oder pulverähnliche Substanzen. Ausgenommen von der Regelung sind Arzneimittel, Babynahrung oder Urneninhalte. Dasselbe gilt für sämtliche Gebinde mit Pulvern und Granulaten, die im Duty-free-Bereich des Flughafens erworben wurden und in einem dafür vorgesehenen Plastikbeutel eingeschweisst sind.

Sämtliche Passagiere von Direktflügen in die USA müssen an den Gates mit Kontrollen rechnen. 

(JCR)