Destinationen

Singapur ist bei Touristen beliebt. Damit die Ferien nicht im Gefängnis enden, sollten sich Reisende vorab informieren, was erlaubt ist und was nicht. Bild: Pixabay.

Singapur-Reisende müssen sich vorsehen

Wer bei Ankunft am Flughafen positiv auf Drogen getestet wird, dem droht eine harte Strafe. Das EDA weist in den Reisehinweisen darauf hin, wofür man in der beliebten Feriendestination sonst noch mit Bussen, Haftstrafen oder Stockhieben rechnen muss.

Der kleinste Staat Südostasiens ist bei Reisenden beliebt. Nicht zuletzt deshalb, weil Singapur als sehr ordentlich und sauber gilt. Damit das so bleibt, hat der Staat strenge Ordnungsvorschriften, an die sich auch Touristen halten müssen.

Das eidgenössische Department für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat deshalb auch das Kapitel Besondere rechtliche Bestimmungen in den Reisehinweisen überarbeitet und weist darauf hin, dass sich Singapur an «strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen» als die Schweiz orientiert.

Auch Touristen werden konsequent verfolgt und bestraft, wenn sie bei einem ordnungswidrigen Vergehen ertappt werden. Im Falle einer Anzeige muss mit sofortigem Passentzug oder Festnahme bis zur Urteilsverkündung gerechnet werden. Dann ist es gemäss EDA unerlässlich, dass man sich einen sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalt sucht.

Drogen und Homosexualität verboten

Drogen sollte man als Tourist ja per se nicht auf sich tragen. Wer nach Singapur reist, sollte besonders vorsichtig sein: Wird bei Ankunft mittels Test Drogenkonsum nachgewiesen, landet der Betroffene sehr wahrscheinlich im Gefängnis statt im Hotel.

Egal, um welche Drogen es sich handelt und auch wenn die Menge noch so gering ist: Wird man im Land selber mit einer illegalen Substanz erwischt, muss man mit einer harten Strafe rechnen. Diese kann aus Stockhieben, langjähriger Haft bis hin zur Todesstrafe - wie beispielsweise beim Besitz von mehr als 15 Gramm Heroin - reichen.

Homosexuelle haben in Singapur keinen guten Stand: Gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Männer sind gesetzeswidrig. Auch in Bars und Diskotheken gelten Berührungen als unangemessen und können zu Klagen führen.

Rauchen, Essen und Trinken im ÖV und in Gebäuden? Ein No-Go.

Aber auch folgende Taten können je nach Schwere des Vergehens mit Bussen, Haftstrafen und/oder Stockhieben geahndet werden:

  • Wegwerfen von Abfall (z.B. auch Zigarettenstummel)
  • Spucken
  • Einfuhr und Verkauf von Kaugummi
  • Verstoss gegen das Rauchverbot: Bei öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot auch bis zu fünf Meter vor den Ein- und Ausgängen
  • Konsum von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden
  • Vandalismus (u.a. Anbringen von Graffiti)
  • Negative Äusserungen über die Regierung (auch in den Sozialen Medien)
  • Gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Männern
  • Anstössiges oder unsittliches Verhalten (Outrage of Modesty). Darunter fallen verbale oder tätliche Belästigungen, wie Berührungen, denen die betroffene Person nicht ausdrücklich zugestimmt hat

(LVE)