Destinationen

Das Handy kann bei der USA-Einreise helfen. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass es auch kontrolliert werden kann. Bild: Youtube

Gute Frage Darf der US-Grenzbeamte mein Handy durchsuchen?

Im Prinzip nein, doch die Regeln bei der Einreise sind eine grosse Grauzone. Legen Sie sich auf keinen Fall mit den Grenzbehörden an.

Man hört in letzter Zeit vermehrt von nicht-amerikanischen Reisenden, welche am Flughafen dem Grenzwächter der CBP (Customs and Border Protection) ihr Handy zeigen müssen. Dieser scrollt sich dann seelenruhig durch deren Facebook-Feed, ihren Twitter-Account oder ihre Instagram-Bilder. Natürlich geht es aus dessen Sicht darum herauszufinden, ob der Kontrollierte auf verdächtigen Webseiten surft, anti-amerikanische Kommentare und Tweets postet oder sonst wie aus US-Sicht negativ auffällt in den Sozialen Medien.

Die Frage ist nur: Darf ein Grenzbeamter das überhaupt? Die Antwort versinkt, wie so oft, in einer juristischen Grauzone. Fürs Erste: Sollte Ihr Handy untersucht werden, legen Sie sich nicht mit dem Grenzbeamten an, weil dies in den wenigsten Fällen zielführend ist. Selbst wenn Ihnen letztlich nichts vorgeworfen werden kann oder der Grenzbeamte Ihr Handy theoretisch gar nicht kontrollieren darf, kann er Sie stundelang im «Secondary» zurückhalten. Anschlussflug ade, Termin verschoben, was auch immer.

Die Krux ist nämlich die, dass der Grenzbeamte das Recht hat, bei «begründetem Verdacht» Ihre Handy-Inhalte zu durchstöbern. Was ein «begründeter Verdacht» genau ist, ist juristisch nicht genau festgelegt. Sollten Sie sich widersetzen, hat der Grenzbeamte zudem das Recht, Sie zu weiteren Abklärungen ins «Secondary» zu bitten, wo Sie dann mit zig anderen Verdächtigen, meist Iranern und Pakistanern, stundenlang warten, bis Sie endlich an die Reihe kommen und Fragen zu Ihrem Social-Media-Verhalten beantworten dürfen.

Sicherheitsbedenken vs. Recht auf Privatsphäre

Selbst wenn der Grenzbeamte sehr grosse und leider nicht genau limitierte Vollmachten hat, so ist die Kontrolle privater Inhalte trotzdem nicht unbedingt rechtens. Es gibt in der US-Verfassung das so genannte «Fourth Amendment», in welchem Bürgern das Recht auf Privatsphäre garantiert wird. Der auf Deutsch formulierte Verfassungszusatz besagt Folgendes: «Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Hausdurchsuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.»

Ist die Kontrolle der Social-Media-Aktivitäten mit einer «Durchsuchung ohne richterliche Erlaubis» gleichzusetzen? Möglicherweise schon - wobei sich dann noch die Frage stellt, ob ein ausländischer Bürger, der noch nicht mal eingereist ist, auch den Schutz dieses Verfassungsartikels geniesst. Zudem hat die Innere Sicherheit in den USA – in diesen Tagen mehr denn je – das Primat über allfällige juristische Bedenken. Das hat auch gar nicht erst mit Donald Trump angefangen. Beim Gesuch nach einem ESTA wird bereits seit einigen Monaten nach Facebook- und Twitter-Profilen gefragt. Immerhin entscheiden Antragsteller hierbei noch selbst, ob sie die Information teilen, denn sie ist fürs Erteilen eines ESTA nicht obligatorisch.

Ruhe bewahren

Fazit: Man kann theoretisch verweigern, sein Handy dem Grenzbeamten zur Kontrolle zu übergeben. Man geht aber damit ein Risiko ein: Im besten Fall wird man ins Secondary beordert, im schlechtesten Fall wird die Einreise pauschal verwehrt. Für die Nichterteilung einer Einreise-Erlaubnis sind die Grenzbeamten übrigens nicht verpflichtet, Gründe anzugeben.

Aber halb so schlimm: Der durchschnittliche Schweizer Bürger ist selten ein Fall erhöhter Wachsamkeit für US-Grenzbeamte. Ausserdem können Grenzbeamte landesweit bei bis zu 250‘000 Einreisen pro Tag in der Hochsaison nicht bei jedem Einreisenden noch irgendwelche Tweets und Social-Media-Auftritte gründlich kontrollieren. Sollte es Sie dennoch treffen: Ruhe bewahren, Lächeln und «Arschloch» denken, aber bloss keinen Aufstand machen. Sie haben ja eigentlich nichts zu verbergen. Oder?

(JCR)