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Für Kuba gilt jetzt 1G+
Auf der Ferieninsel Kuba steigen die Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Virusvariante Omikron zwar nur schwach an, die Regierung will sich jedoch von einer Ausbreitung schützen. Der Staat reagiert nun und verschärft die Einreisebestimmungen drastisch, wie das Gesundheitsministerium des Landes mitteilt. Ab heute (5. Januar) dürfen nur noch vollständig geimpfte Personen einreisen und sie müssen den entsprechenden Nachweis vorlegen. Es ist unklar, ob als vollständig geimpft zwei oder drei Dosen (Booster) eines Impfstoffs gelten. Zusätzlich ist für geimpfte Personen ein PCR-Test erforderlich, der bei der Ankunft nicht älter als 72 Stunden ist. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Vorlegung eines Impfnachweises befreit - es wird ebenfalls nicht kommuniziert, ob diese stattdessen einen PCR-Test vorweisen müssen und falls ja, ab welchem Alter. Genesene und ungeimpfte Menschen dürfen unter dem neuen Regime nicht mehr einreisen.
Alle Einreisenden müssen darüber hinaus eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben. Dies ist, gemeinsam mit weiteren Informationen zu Einreise und Zollangaben, seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend online über das System «D'Viajeros» abzugeben.
Übrigens müssen auch die Passagiere von Kreuzfahrtschiffen über eine vollständige Impfung verfügen. Eine Ausnahme von der Impfpflicht gilt lediglich für die Einheimischen. Diese müssen bei Rückkehr einen PCR-Test absolvieren bei Ankunft und sich anschliessend in ein kostenpflichtiges Quarantänehotel begeben. Frühestens nach sieben Tagen können sie sich freitesten. Dieses Vorgehen gilt übrigens auch für Personen, welche aus den Virusvariantengebieten Südafrika, Lesoto, Botswana, Zimbabwe, Mozambique, Namibia, Malawi und Eswatini einreisen.
In den kubanischen Hotels würden ausserdem verstärkte Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind zudem verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden. Alle Reisenden, die positiv auf eine Covid-19-Infektion getestet werden, werden inklusive ihrer Kontaktpersonen in dafür vorgesehenen Einrichtungen isoliert.