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Österreich verschärft die Einreisebestimmungen. Neben dem 2G-Nachweis (geimpft, genesen) muss ein PCR-Test oder ein Booster-Nachweis vorgezeigt werden. Bild: Jacek Dylag

Grosse Hürden für Österreich-Reisen

Ab heute (20. Dezember) treten in unserem Nachbarsland strengere Einreisebestimmungen in Kraft. Neben dem 2G-Nachweis (geimpft, genesen) muss ein PCR-Test oder eine Booster-Bescheinigung vorgelegt werden - ansonsten droht eine Quarantäne.

Österreich greift bei der Pandemie-Bekämpfung teilweise zu rigorosen Massnahmen, wie es bereits seit mehreren Monaten immer wieder beobachtet werden konnte. Erst kürzlich befand sich das Land erneut in einem dreiwöchigen Lockdown, um die Infektionszahlen zu reduzieren. Dies ist gelungen. Doch die Ausbreitung der Virusvariante Omikron bereitet der Regierung Sorgen. Deshalb werden die Einreisebestimmungen ab heute, 20. Dezember 2021, verschärft.

Die Einreise nach Österreich ist für alle Personen nur noch mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich (geimpft, genesen). Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann. Kann ein zusätzlicher PCR-Tests oder die Auffrischungsimpfung nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch muss eine  sofortige Quarantäne angetreten werden. Diese ist erst beendet, wenn nach Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend.

Ausgenommen von der 2G-Nachweispflicht sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Eine weitere Ausnahme gilt für Personen im schulpflichtigen Alter (12 bis 15 Jahre), unabhängig von der Staatsbürgerschaft: Diese Personengruppe darf mit dem Ninja-Pass (= Test Pass) oder einem Äquivalent einreisen. Kinder unter zwölf Jahren sind ebenso ausgenommen, müssen aber wie ihre erwachsene Begleitperson in Quarantäne bzw. sich registrieren.

Grosse Herausforderung

Eine Verschärfung ergibt sich auch für österreichische Staatsbürger, EU-/und Bürger aus dem europäischen Wirtschaftsraum und in Österreich wohnhafte Personen: Sofern bei der Einreise nach Österreich kein gültiger Impfnachweis erbracht werden kann, ist nach Einreise eine verpflichtende zehntägige Quarantäne anzutreten. Nach fünf Tagen kann man sich freitesten. Auch in diesem Fall ist eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance verpflichtend.

«Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen grosse Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken. Nur so können wir die aktuelle epidemiologische Entspannung in Österreich bestmöglich erhalten», betont Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Ergänzend zu den verschärften Einreisebestimmungen werden auch die Staaten Angola, Sambia, Malawi auf die Liste der Virusvariantengebiete ergänzt. Personen, die aus diesen Staaten nach Österreich einreisen, müssen wiederum nach Registrierung via die Pre-Travel-Clearance eine 10-tägige Quarantäne antreten, wobei ein Freitesten erst ab dem fünften Tag möglich ist. Für Direktflüge aus diesen Staaten gilt zudem ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen.

(NWI)