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Die Einreise nach Italien wird erschwert: neu benötigen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test. Bild: Henrique Ferreira

Italien verschärft die Einreise-Regeln

Die besorgniserregende Omikron-Variante verbreitet sich weltweit rasant und viele Länder sind gezwungen, strengere Massnahmen zu treffen. Nun verschärft auch unser Nachbarland Italien seine Einreisebestimmungen.

Italien ändert mit den steigenden Omikron-Fällen die Corona-Testpflicht für Einreisende aus dem EU- und Schengenraum. Zudem hat die italienische Regierung den coronabedingten Ausnahmezustand über den 31. Dezember hinaus auf den 31. März 2022 verlängert. Wie das ECDC mitteilte, sind im Land bereits 27 Omikron-Infektionen gemeldet worden.

Für die Einreise nach Italien war bisher nur der sogenannte «grüne Pass» erforderlich, also entweder ein negativer Test, ein Impf- oder Genesungsnachweis. Ab morgen, 16. Dezember 2021 bis zum 31. Januar müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Coronatest vorweisen. Hier darf der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein und der Antigentest maximal 24 Stunden alt.

Für Ungeimpfte wird es noch strenger: Zusätzlich zum Test müssen diese bei der Ankunft fünf Tage in Quarantäne bleiben. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, deren Eltern geimpft sind und nicht isoliert werden müssen. Eine weitere Ausnahme wird in den nächsten Tagen für Grenzgänger gemacht. Für Einreisende aus nichteuropäischen Ländern gelten weiterhin die bereits geltenden Vorschriften. Erforderlich ist nach wie vor ein ausgefülltes digitales Einreiseformular.

In Italien gilt zudem ab heute eine erweiterte Corona-Impfpflicht. Das Personal an Schulen, in der Verwaltung des Gesundheitsbereichs, bei der Polizei, dem Militär und den Rettungskräften muss sich gegen Covid-19 impfen, um Arbeiten gehen zu dürfen. Bisher galt die Impfpflicht lediglich nur beim Gesundheitspersonal. Die Regierung hatte bereits am 6. Dezember in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2-G-Regel eingeführt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann seitdem beispielsweise nicht mehr in Restaurants essen, in Diskotheken oder ins Fussballstadion gehen. Im öffentlichen Personennahverkehr trat zudem die 3G-Regel in Kraft.

Booster und Bussen

Nun benötigt die Belegschaft in den Spitälern die Booster-Impfung. Mit dem Ablauf der Corona-Impfzertifikate nach neun Monaten ist auch für die übrigen zur Impfung verpflichteten Arbeitnehmer eine Auffrischung notwendig. Wer sich übrigens nicht an die Impfpflicht hält, muss mit einer Suspendierung und Lohnverzicht rechnen. Wer ungeimpft ist und trotzdem arbeiten geht, dem droht eine Geldstrafe zwischen 600 und 1500 Euro. Für Kontrollen zur Einhaltung der neuen Regeln sind die Führungskräfte der jeweiligen Einrichtungen zuständig. Geschieht das nicht, droht ebenfalls eine Strafe zwischen 400 und 1000 Euro.

(TN)