Destinationen

Baden-Württemberg führt die 2G-Regelung ein - davon betroffen sind ab 17. November auch Europapark-Besucher. Bild: Patrick E.

Europapark nur noch mit 2G

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg führt ab heute (17. November) die 2G-Regelung ein. Das müssen Sie für Ihren Besuch wissen.

Alarmstufe Rot im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Weil am gestrigen Dienstag (16. November) mehr als 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen der Region behandelt wurden, hat das Bundesland die höchste Warnstufe ausgerufen. Ab heute gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel. Das heisst, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu Restaurants, Museen, Ausstellungen oder bei Veranstaltungen haben. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ungeimpfte müssen sich vor dem Betreten der genannten Einrichtungen einem PCR-Test unterziehen. Für Geschäfte, welche der Grundversorgung dienen wie Supermärkte, Apotheken oder die Post braucht es keinen Test.

Süddeutschland ist ein beliebtest Ausflugsziel für Schweizerinnen und Schweizer: Sei es für Weihnachtsmarktbesuche, den Europapark, ein Wellnessweekend oder Shopping-Ausflüge. Die gute Nachricht vorab: Die Einreise ist weiterhin unter der 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet), möglich. Wer weniger als 24 Stunden bleibt, ist davon ausgenommen.

Auch für den Europapark-Besuch ist neuerdings ein 2G-Nachweis erforderlich, sonst kann die Freizeiteinrichtung nicht betreten werden. Kinder bis sieben Jahre sind davon ausgenommen. Ab 8 bis 17 Jahre muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.

Genauso gilt dies aus für die Aussenterrassen von Restaurants, Cafés und Bars. An Weihnachtsmärkten, bei welchen lediglich Produkte verkauft werden gibt es keine besonderen Regeln. Sobald aber Lebensmittel konsumiert werden, tritt die 2G-Regelung in Kraft. In Hotels wiederum gilt die 3G-Pflicht, jedoch werden im Fall von einem Test nur die PCR-Tests akzeptiert. Dieser muss alle drei Tage wiederholt werden.

Vorsicht auch, wenn Freunde in Deutschland besucht werden. Baden-Württemberg hat auch die Kontaktbeschränkung verschärft: Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und Genesene, Personen bis und mit 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Schwangere und stillende Frauen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

(NWI)