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Die Bestimmungen zur Einreise in die Schweiz wurden für ungeimpfte Ausländer aus dem Non-Schengen-Raum verschärft. Bild: Lucas Wesney

Unnötige Verunsicherung wegen der SEM-Liste

Fast alle Non-Schengen-Länder gelten jetzt als Risikoländer. Das spielt aber für Schweizer Reisende keine Rolle - betroffen ist allenfalls die Incoming-Branche.

Das Nachrichtenportal «Watson» titelte am vergangenen Donnerstag (29. Juli), dass die Schweiz «bald eine neue Risikoländerliste» erhält - im Wissen, dass aktuell höchstens Länder mit einer Virusmutation für ins Ausland reisende Schweizer eine Rolle spielen, fragte man sich, wer da wohl auf der Liste sein würde. Bereits am Freitag (30. Juli) erfolgte ein Update des Artikels, in welchem festgehalten wurde, dass es sich um die SEM-Liste, also die Länderbeurteilung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM), handle und nicht um die Risikoländerliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG), welche gemeinhin auch als «Quarantäneliste» bekannt wurde.

Das hinderte «20 Minuten» nicht daran, am 30. Juli zu titeln «Türkei, UK, Brasilien - Diese Staaten gelten schon bald als Risikoländer». Die Verunsicherung bei Endkunden und zeitweilig auch in der Reisebranche war gross. Eine halbherzige, nachfolgend eingefügte Präzisierung von Seiten der Zeitung sorgte nicht für viel Aufklärung. Doch für Schweizer Reisende ändert sich nichts! Folgendes wurde gestern konkret von den Schweizer Behörden festgehalten:

«Ab dem 2. August 2021 um 00.00 Uhr sind auf der Liste der Risikoländer und -regionen der Covid-19-Verordnung 3 neu sämtliche Länder ausserhalb des Schengenraums, mit Ausnahme der folgenden Länder: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien und Herzegowina, Brunei Darussalam, Bulgarien, Heiliger Stuhl (Vatikan), Hongkong, Irland, Israel, Japan, Jordanien, Kanada, Katar, Korea (Süd-), Kosovo, Kroatien, Libanon, Macau, Moldawien, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Taiwan, Ukraine, Vereinigte Staaten (USA), Zypern.»

Wichtig: Auf der Publikationsplattform des Bundes (Fedlex) ist Folgendes zur SEM-Liste vermerkt: «Die Einreise für einen bewilligungsfreien Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten wird verweigert für [...] a) Ausländerinnen und Ausländer, die aus einem Risikoland oder aus einer Risikoregion kommend in die Schweiz einreisen wollen und nicht vom Geltungsbereich des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA) oder des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Übereinkommen) erfasst werden. Von diesem Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die: a) den Nachweis erbringen, dass sie gegen Sars-CoV-2 geimpft sind [...]; oder b) glaubhaft machen, dass sie sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit befinden. Kinder unter 18 Jahren, die in Begleitung von erwachsenen Personen [...] einreisen, müssen keine Impfung nachweisen.»

Im Klartext: Die Risikoländerliste nach SEM betrifft ungeimpfte, über 18-jährige Ausländer/innen von ausserhalb des Schengen-/EFTA-Raums. Für Schweizer Reisende ändert sich nichts. Die BAG-Liste der «Staaten mit einer besorgniserregenden Variante» ist weiterhin unverändert und umfasst lediglich die Länder Nepal, Indien und Vereinigtes Königreich.

Für die Incomingbranche ist es natürlich kein gutes Signal, dass die Schweiz sich nun wieder etwas mehr abschottet; allerdings eben nur gegenüber Ungeimpften von ausserhalb Europa und somit in einem noch überschaubaren Rahmen.

(JCR)