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T'as été à Tahiti? Falls nicht - jetzt ist es wieder möglich. Bild: Kazuo Ota

Die französischen Überseegebiete locken auch wieder

Mit den Lockerungen in Frankreich haben auch dessen Überseeterritorien ihre zuletzt sehr restriktive Einreiseregelung gelockert. Allerdings nicht einheitlich und in einem Fall dürfte es hinsichtlich der Rückreise in die Schweiz haarig werden. Anbei die Übersicht – inklusive der aktuellen Situation in Frankreich.

Seit dem 9. Juni können Geimpfte aus Europa (inklusive Schweiz) ohne triftigen Grund und frei von Testpflicht wieder in Frankreich einreisen. Es gilt die Regel «2 Dosen + 14 Tage» (beim Impfstoff von Johnson & Johnson «1 Dose + 28 Tage»). ACHTUNG: Für Genesene gilt dies nicht. Auf der Website der französischen Botschaft sind explizit nur Geimpfte genannt; ein Kontrolltelefon auf der französischen Hotline (0800 130 000) hat ergeben, dass Genesene ohne Impfung einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen müssen.

Das Leben in Frankreich nähert sich ebenfalls wieder einer bekannten Normalität an. Cafés und Restaurant-Innenbereiche sind wieder offen; es gilt aber noch eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr - diese soll ab Ende Juni wegfallen. Schweizer Reisende sollten bedenken, dass aktuell noch fünf französische Regionen (Centre-Val de Loire, Hauts-de-France, Île-de-France, Normandie, Pays de la Loire) auf der Risikoländerliste des BAG stehen.

Für die Mittelmeerinsel Korsika gilt obige Regel auch; nebst dem Impfnachweis oder dem negativen PCR-Test (72 Stunden) oder Antigen-Test (48 Stunden) ist hier aber zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über das Freisein von Symptomen mitzubringen - diese findet man unter diesem Link.

Und was ist mit den Überseegebieten? Dort war die Einreise bislang untersagt. Das hat sich per 9. Juni auch geändert, allerdings gelten dort unterschiedliche Regeln - und zwar unterschiedlich von Ziel zu Ziel. Wir haben die wichtigsten Übersee-Ferienziele, welche Teil Frankreichs sind, nachfolgend übersichtlich zusammengetragen (diese Aufstellung ist natürlich auch in unserer regelmässig aktualisierten Einreisebestimmungs-Liste nachgetragen).

Regeln für die französischen Überseeterritorien

Für Französisch-Polynesien gilt nun, dass man sich für dei Einreise vorgängig auf dem ETIS-Formular anmelden muss, dazu muss zum Zeitpunkt des Boardings für den Flug nach Papeete ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test vorliegen. Dazu muss man eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, wonach man sich vor Ort an die Hygiene-Massnahmen hält. GUT ZU WISSEN: Geimpfte Touristen aus der sogenannten «Grünen Zone», also auch aus der Europäischen Union, benötigen nun keinen driftigen Grund mehr, um auf die Inseln von Tahiti zu reisen. Vollständig geimpfte Passagiere, deren letzte Covid-19-Impfung mindestens 14 Tage (für Astrazeneca, Biontech/Pfizer und Moderna) bzw. 28 Tage (für den Impfstoff von Johnson & Johnson) zurückliegt, müssen sich vor Ort nicht mehr in Quarantäne begeben. Auch ungeimpfte Kinder von geimpften Reisenden müssen bei Ankunft in Tahiti nicht mehr in 10-tägige Quarantäne. Weitere Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie unter diesem Link.

Für die Einreise nach La Martinique gilt, sofern man aus Frankreich einreist, dass ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test vorzulegen ist; dazu ist eine 7-tägige Quarantäne nötig, ausser man kann eine vollständige Covid-Impfung nachweisen (2. Dosis plus 14 Tage bei Impfung mit Pfizer, Moderna, AstraZeneca, 1. Dosis plus 4 Wochen bei Impfung mit Johnson&Johnson). Genesene müssen ebenfalls eine Impfdosis erhalten haben, dabei müssen zwei Wochen vergangen sein. [Details unter diesem Link]

Auch auf Guadeloupe ist die Einreise nun möglich. Passagiere, die älter als 11 Jahre sind, müssen einen negativen Covid-19 PCR-Test vorlegen (beim Boarding für den Flug nach Guadeloupe nicht älter als 72 Stunden); vor Ort ist aber eine 7-tägige Quarantäne nötig. Wer nachweislich vollständig geimpft sind (2. Dosis + 14 Tage ist) von der Quarantänepflicht entbunden. [Details unter diesem Link]

Auch nach St. Barthélémy (kurz «Saint Barth») darf wieder gereist werden. Die Insel ist für vollständig geimpfte Personen geöffnet; diese müssen vor ihrer Ankunft auf der Insel einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder maximal 48 Stunden alten Antigen-Test vorweisen. Auf der Insel ist danach kein weiteres Testing oder Quarantäne nötig; alle Hotels und öffentlichen Einrichtungen sind offen und ohne Einschränkungen verfügbar. [Details unter diesem Link]

Bei La Réunion bleibt es noch etwas komplizierter. Vor der Einreise muss ein triftiger Reisegrund angegeben werden - ausser man ist vollständig geimpft (hier gelten die Regeln analog Frankreich). Darüber hinaus muss ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test vorgelegt werden  - auch wenn man geimpft ist. Für minderjährige Kinder entfällt die Pflicht nach triftigem Einreisegrund. Dazu ist eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, wonach man keine Symptome hat, sowie ein Contact-Tracing-Formular auszufüllen. [Details unter diesem Link]

Die Situation für Saint-Martin ist kompliziert, weil die Einreise über den Princess Juliana Airport erfolgt, welcher auf der niederländischen Seite der Insel (Sint-Maarten) gelegen ist. Für die Einreise dort gilt (auch für Reisende, die sich nach Saint-Martin begeben), dass man sich über das EHAS anzumelden hat. Achtung: Die Bearbeitungszeit kann hierbei bis zu 12 Stunden dauern. Anzugeben sind der Nachweis eines negativen Covid-Testresultats (ob PCR oder Antigen wird nicht spezifiziert), der Impfstatus, der obligatorische Kauf einer Covid-Versicherung sowie eine Mail-Adresse. Für die Kinder muss jeweils auch ein Formular ausgefüllt werden. Details zu Sint-Maarten unter diesem Link. Für jene, die mit privaten Yachten ankommen, gelten spezielle Regeln (siehe diesen Link). Interessant dürfte hierbei sein, wie es die Schweizer Behörden handhaben: Saint-Martin, als französisches Überseegebiet, figuriert nicht auf der Risikoländerliste des BAG, Sint-Maarten als niederländisches Überseegebiet hingegen schon, womit im Prinzip eine Quarantänepflicht bei Rückkehr in die Schweiz nötig ist, bloss weil man auf dem niederländischen Teil der Insel gelandet ist... [Details unter diesem Link]

(JCR)