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Eine weitere Ferienalternative in einem unserer Nachbarländer wird wieder möglich: Österreich (im Bild Wien) ist ab dem 19. Mai wieder relativ frei zu bereisen - ausser die vom BAG definierten Risikogebiete Oberösterreich und Salzburg. Bild: Daniel Plan

Morgen öffnet auch Österreich wieder

Nach mehr als einem halben Jahr beendet Österreich den Lockdown und öffnet zum 19. Mai auch die Hotellerie und Gastronomie wieder. Für Schweizer entfällt die Quarantäne, nicht jedoch der «3-G-Nachweis». Wir sagen worum es geht.

Österreich befindet sich seit mehreren Monaten im Teil-Lockdown und obwohl die Grenzen eigentlich geöffnet sind, war touristisches Reisen in unser östliches Nachbarland zuletzt nicht möglich. Doch auch das ändert sich nun endlich! Am morgigen Mittwoch (19. Mai) endet der Teil-Lockdown, d.h. die Hotellerie und Gastronomie darf wieder öffnen und es kommt ein neues Einreise-Regime zum Zug, welches - just auf das lange Pfingstwochenende hin - auch wieder touristische Einreisen ermöglicht.

Gestern Abend (17. Mai) wurde die dafür notwendige neue Einreiseverordnung durch den österreichischen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bekannt gegeben. Grundlage der Verordnung ist der 3-G-Nachweis: Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung.  Das sieht dann so aus:

Getestet: Ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Test.

Geimpft: Anerkannt sind alle von der EMA zugelassen Impfstoffe. Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate. Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat.

Genesen: Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für sechs Monate ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal 3 Monate alt sein darf.

Grundsätzlich ist vor jeder Einreise übrigens auch weiterhin eine elektronische Registrierung unter diesem Link notwendig.

Fast freie Bahn für Schweizer

Aktuell gehört die Schweiz zu den so genannten A-Staaten, also solchen mit einem geringen Infektionsgeschehen. Die Quarantäne ist damit aufgehoben, der 3-G-Nachweis ist noch nötig. Die Einreise ist auch zu touristischem Zweck erlaubt. Aber Achtung: Für die Länder Oberösterreich wie auch Salzburg gilt nach wie vor eine Quarantänepflicht bei Rückreise in die Schweiz, da diese auf der Risikoländerliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gelistet sind. Dazu weist Mike Jakob (Railtour/Frantour) auf Folgendes hin: «In Österreich selber muss man nach Einreise alle zwei Tage einen Schnelltest machen, dies ist aber unkompliziert, da die meisten Apotheken und sogar ganze Teststrassen in den Städten zur Verfügung stehen.» Er geht davon aus, dass dies kaum abschreckend sein wird und nun wieder grosse Nachfrage für Österreich beim Nahferien-Spezialisten herrschen werde.

Bei Einreisen aus Risikostaaten verhält es sich leicht anders: Es gilt auch die 3-G-Regel; wird kein Nachweis mitgeführt, ist innerhalb von 24 Stunden ein Test nachzureichen. Geimpfte oder genesene Personen müssen bei Einreise aus Risikostaaten keine Quarantäne antreten, Getestete dagegen schon (wobei man ab Tag 5 nach Einreise mit einem negativen Tester die Quarantäne beenden kann).

Grössere Einschränkungen gibt es nur noch bei Einreise aus Virusvariantenstaaten (derzeit Brasilien, Indien und Südafrika). Aus diesen Ländern dürfen nur österreichische StaatsbürgerInnen oder Aufenthaltsberechtigte einreisen. Die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus Südafrika, Brasilien und Indien wurde bis einschließlich 6. Juni verlängert.

(JCR)