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Ab September 2021 soll auch Schweizern das K-ETA für Südkorea zur Verfügung stehen und obligatorisch werden. Bild: Seoul/Ping Onganankun

Ein K-ETA für Südkorea-Reisen wird obligatorisch

Ab September 2021 müssen alle Reisende, auch jene aus Ländern die von der Visumpflicht befreit sind, ein K-ETA (Korea Electronic Authorization) beantragen.

Aktuell, aufgrund der Corona-Situation, ist die Einreise nach Südkorea erschwert. Denn Visa- Befreiungsvereinbarungen wurden aufgrund von Covid-19 vorübergehend ausgesetzt. Ausländer, die während der Pandemie aus wesentlichen Gründen nach Südkorea reisen müssen, müssen dies zuerst mit der Botschaft im Land abklären.

Wäre da aber kein Corona, so hätten wir als reisende Schweizer/innen das Privileg, dass wir bei Einreise nach Südkorea kein Visum vorlegen müssten. Wir dürften sogar bis zu 90 Tage ohne Visum im Land verbringen. Diese Regelung gilt für einige weitere Länder auch, welche hier aufgelistet sind.

Per September 2021 soll sich dies aber ändern. Ab dann nämlich ist es selbst für die Visa-freie Reisenden (also auch für uns Schweizer) obligatorisch, ein K-ETA (Korea Electronic Authorization) zu beantragen. Die ETA Korea ist eine Kurzaufenthaltsgenehmigung mit mehrfacher Einreise, die nach ihrer Erteilung zwei Jahre gültig ist. Seit dem 3. Mai 2021 steht die elektronische Reisegenehmigung für Korea bereits Bürgern aus 21 Ländern zur Verfügung. Dies für eine 4-monatige Testphase (Mai - August 2021) des elektronischen Visa. Welche 21 Länder das sind, können Sie hier einsehen. Ab September 2021 soll es dann für zahlreiche weitere Länder zur Verfügung stehen und auch obligatorisch werden.

Um das elektronische Visum beantragen zu können braucht es folgendes: einen gültigen Reisepass, ein aktuelles Einzelfoto und eine Kredit- oder Debitkarte um die ETA-Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.

(NIM)