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Nepal hat die bisher geltenden Quarantäne-Bestimmungen fallengelassen. Denn eine zweite Saison ohne Bergbegeisterte kann sich das Himalaya-Land nicht leisten. Bild: Sanjay Hona

Nepal und Kroatien lockern – Oman und Chile schotten ab

In einigen Ländern öffnen die Grenzen. Andere schliessen diese bereits wieder. Das sind die jüngsten Entwicklungen.

Weltweit steht die Tourismusindustrie nach wie vor im Bann der Pandemie. Gleichwohl sind nun in zahlreichen Ländern Offensiven und Avancen auszumachen, um gewisse Reiseströme in den nächsten Monaten zu ermöglichen.

Eine zweite ausgefallene Klettersaison will sich Nepal auf keinen Fall mehr leisten, zu sehr ist der Himalaya-Staat von internationalen Touristen abhängig. Jetzt hat Nepal die bisher geltenden Quarantäne-Bestimmungen fallengelassen. Einreisende müssen nicht mehr in eine siebentägige Quarantäne. Dafür gilt: Einreisende müssen einen Impfnachweis vorlegen können. Nicht-Geimpfte wiederum müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen können. Zudem gilt es bei der Einreise in Kathmandu zusätzlich einen Schnelltest zu absolvieren. Nur wer ohne Impfnachweis oder negativem PCR-Text in Nepal einreist, muss bis zum negeativen Testnachweis in Quarantäne.

Im Rekordjahr 2019 besuchten 57'000 Trekking-Touristen Nepal, 381 bestiegen den Mount Everest. Die letzte Saison fiel nun komplett aus. 20'000 Expeditionshelfer und Träger haben ihren Job verloren. Nun will Nepal – trotz bisher 3000 Covid-Toten und rund 100 bis 150 täglichen Neuinfektionen – den Tourismus wieder ankurbeln. Neben den neuen Einreisebestimmungen gelten etwa im Basislager des Mount Everest auf 5364 Metern neu auch eine Maskenpflicht und Abstandsregeln.

Ebenfalls Lockerungen bei der Einreise hat Kroatien bekannt gegeben. Für alle Passagiere, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, die aus EU- / EWR-Mitgliedstaaten / Regionen in die Republik Kroatien einreisen und sich derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste befinden, ist die Einreise in die Republik Kroatien mit folgenden Vorlagen möglich:

  • Vorlage eines Zertifikats über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest (vorher nur PCR-Test) der nicht älter als 48 Stunden vom Testdatum bis zur Ankunft am Grenzübergang ist. Bei einem Antigen-Schnelltest und einem Aufenthalt von mehr als 10 Tagen in der Republik Kroatien muss der Test bis zum zehnten Tag ab dem Datum der Ausstellung dieses Tests erneut durchgeführt werden.
  • Vorlage eines Impfpasses für Personen bei denen 14 Tage von der Impfung mit der zweiten Dosis des COVID-19-Impfstoffs, oder mit einer Einzeldosis-Impfung im Fall eines Einzeldosis-Impfstoffs vergangen sind.
  • Wenn Reisende vorlegen können, dass sie sich von einer Covid-19-Erkrankung erholt haben. Hierzu muss ein positives PCR- oder Antigen-Schnelltests vorliegen, wobei dieser Test vor 180 Tagen durchgeführt wurde und beim Grenzübergang älter als 11 Tage ist oder gegen Vorlage einer von einem Arzt ausgestellten Krankheitsbescheinigung über eine COVID-19 Genesung.
  • Bestimmung der Selbstisolation bei Ankunft in der Republik Kroatien mit der Möglichkeit eine PCR oder eine Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in Kroatien zu machen, im Falle einer Unmöglichkeit ein Tests zu machen dauert die Selbstisolation 10 Tage.

Drittstaatsangehörige dürfen in die Republik Kroatien einreisen, wenn sie auch eine der vier oben genannten Einreisebedingungen für die Einreise in die Republik Kroatien erfüllen und eine Bescheinigung über die bezahlte Unterbringung in einem Hotel, Camp, Privatunterkunft oder einem gemieteten Boot oder eine andere Art von touristischer Beherbergung vorlegen, oder Eigentümer von Häusern oder Boote in der Republik Kroatien sind. Alle Informationen zur Einreise und der aktuellen Covid-Lage in Kroatien finden Sie hier, hier und hier. Auf der aktuellen Risikoländerliste des BAG's steht Kroatien ebenfalls nicht.

Aus dem Oman hingegen erreichen uns weniger positive News, was die Einreise für Touristen betrifft. Aus verschiedenen örtlichen Medien können wir entnehmen, dass die Einreise aus touristischen Gründen ab dem 8. April 2021 nicht mehr möglich ist. Nur noch Bürger/innen aus dem Oman und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können dann noch einreisen. Gemäss der Regierung sei dieser Entscheid notwendig gewesen, denn die Covid-19-Fälle stiegen wieder an.

Auch Chile hat sich entschieden, die Grenzen wieder zu schliessen. Per 5. April 2021 ist es nur noch Chilenen und Personen mit ständigem Wohnsitz in Chile erlaubt in das Land zu reisen. Bereits vorher war die Einreise nach Chile etwas erschwert. Denn folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Ein Online-Formular muss bis max. 48 Stunden vor Abflug ausgefüllt werden.
  • Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung, welche eine Covid-19-Behandlungen deckt.
  • Reisende müssen sich nach Ankunft in eine sofortige 10-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich, aber eine Aufteilung nach den folgenden Bestimmungen.
  • Die ersten fünf Tage der Quarantäne müssen Reisende in einem selbst zu buchenden Hotel absolvieren.
  • Mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, welcher während der Hotel-Quarantäne erfolgt, kann man dann in die nächste Unterkunft reisen, wo man die restlichen fünf Tage der Quarantäne verbringt.
  • Während der ersten 14 Tage nach der Einreise in das Land wird ein Follow-up-Formular an die Reisenden gesendet. Dieses wird täglich per Mail zugestellt und muss vom Reisenden auch täglich beantwortet werden.

Alle Informationen zu den Einreisebestimmungen in Chile finden Sie auch hier.

Zwischen Australien und Neuseeland wird es ab dem 18. April 2021 eine sogenannte «Travel-Bubble» geben, dies teilte die Neuseeländische Regierung mit. Damit ist es allen in Neuseeland wohnhaften Personen erlaubt, nach Australien und wieder zurück zu reisen, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen. Weitere Informationen hierzu lesen Sie hier. Dies betrifft zurzeit nur diese beiden Länder, ist allerdings eine Meldung über einen Anfang des Endes vom weltweiten Reisebann.

(GWA / NIM)