Destinationen

Frühlingsferien in unseren Nachbarländern sind zwar nicht verboten, aber...
Nicht alle können in die Ferne reisen, nicht alle wollen in der Schweiz bleiben. Was liegt da näher, als kurz mit dem Auto über die Grenzen zu unseren Nachbarn zu fahren? Aber ist das momentan überhaupt möglich? So einfach, wie wir es uns aus den vergangenen Jahren gewohnt waren, ist es nicht. Deshalb hier die Übersicht zu den aktuellen Bestimmungen.
Österreich
Was ist mit Österreich, stets eine beliebte Destination für Schweizer? Tolle Landschaft, gute Küche und freundliche Menschen - das klingt nach Ferien. Doch aktuell klingt die Reise nach Österreich wenig nach Ferien. Zwar sind die Grenze zwischen Österreich und der Schweiz offen, doch macht es die österreichische Regierung fast unmöglich, an Ferien vor Ort zu denken. Für alle Einreisenden, egal ob Bus, Bahn oder Flugzeug, gilt folgendes:
- Vorab registrieren: «Pre-Travel-Clearance».
- Für die Einreise nach Österreich benötigt jeder Reisende einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist oder einen Antigentest, welcher nicht älter als 48 Stunden ist. Hier gibt es allerdings die Möglichkeit, dass wenn man bei der Einreise keinen Covid-Test vorlegen kann, diesen innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise in Österreich nachholen kann.
- Nach der Einreise wartet auf jeden Reisenden aus einem Risikogebiet eine 10-tägige Quarantänepflicht. Und als Risikogebiete gelten derzeit alle europäischen Länder mit Ausnahme von Island und Vatikan. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen Quarantäne mittels PCR- oder Antigen-Test auf eigene Kosten möglich. Für die Durchführung der Testung darf der Quarantäne-Ort verlassen werden.
Wer sich trotz den strengen Einreisebestimmungen die Ferien in Österreich nicht aus dem Kopf schlagen will, sollte darüber informiert sein, dass alle Unterkünfte (für touristische Zwecke) sowie viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen derzeit geschlossen sind. Eine Ausnahme macht hier allerdings Vorarlberg, wo seit dem 15. März 2021 Gastronomie und Kulturbetriebe unter Auflagen wieder offen sind. Ebenfalls Ausnahmen machen die Ortschaften Vomp-Hinterriss, Mittelberg und Jungholz. Nicht aber mit den Gastronomiebetrieben, sondern mit der Quarantänepflicht. Hier können Personen ohne Vorlage eines negativen Covid-Tests und ohne Quarantäne einreisen.
Wer jetzt denkt, er könne aufgrund diesen Ausnahmen also einen Tagestrip aus der Schweiz nach Österreich planen und so die Quarantäne allenfalls umgehen, der liegt falsch. Denn es gibt keine Ausnahmen bei der Quarantänepflicht, wenn Reisende für weniger als 24 Stunden nach Österreich einreisen.
Frankreich
Mit Blick nach Frankreich wird auch hier schnell klar, dass entspannte Ferien kaum möglich sind. Grundsätzlich gilt, dass Personen aus Ländern innerhalb des europäischen Raums nach Frankreich einreisen können. Um dies zu tun, müssen sie folgende Voraussetzungen beachten:
- Ein negatives PCR-Testergebnis bei allen Reisenden ab 11 Jahren muss vorliegen
- Reisende müssen ein Formular ausfüllen indem sie bestätigen, dass sie weder Symptome haben noch in den letzten 14 Tagen Kontakt hatten mit einer Person, welche infiziert ist. Zudem wird mit diesem ausgefüllten Formular akzeptiert, dass bei der Ankunft ein weiterer PCR-Test gemacht werden darf, sofern dies von der Grenzkontrolle gewünscht wird.
Vor Ort müssen Besucher ausserdem mit strengen Corona-Regeln rechnen. Seit dem 20. März 2021 gilt eine Sperrstunde von 19:00 bis 6:00 Uhr morgens in ganz Frankreich. In einige Regionen herrschen zudem noch strengere Massnahmen (Liste der Regionen). Wer gegen diese Auflagen verstösst, muss mit Busgeldern von 135 Euro bis zu 3750 Euro (bei wiederholter Handlung) rechnen.
Einzig Personen, die im Umkreis von 30 Kilometern von der französischen Grenze entfernt wohnen, ist es erlaubt, sich innerhalb von weniger als 24 Stunden dort aufzuhalten, ohne einen Corona-Test vorweisen zu müssen.
Italien
Auch mit Ferien in Italien wird es diesen Frühling schwierig. Denn gerade gestern, 30. März 2021, wurde bekannt, dass unser südlicher Nachbar die Einreisebestimmungen nochmals verschärft hat.
Bereits seit dem 10. Dezember 2020 müssen alle Einreisenden aus dem Ausland ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können. Zudem muss, wer sich in Italien aufhält, ein ausgefülltes Selbsterklärungsformular bei sich tragen. Nun kommt hinzu, dass Einreisende zu einer fünftägigen Quarantäne mit anschliessendem Covid-Test verpflichtet wurden. Auf der Regierungsseite von Italien ist zu lesen (Punkt 3), dass dies vorerst zwischen dem 31. März und dem 6. April 2021 gelten soll.
Wer dennoch nach Italien reist, kann sich aktuell nur sehr begrenzt bewegen und muss diverse Massnahmen beachten. Die italienischen Regionen sind in verschiedene Risikoklassen eingestuft worden: weiss, gelb, orange und rot. Je nach Region darf man nur aus bestimmten Gründen ein- und ausreisen oder sich ausserhalb der Region aufhalten. Welche Risikostufe in welcher Region gilt und was diese bedeuten, sehen Sie unter diesem Link sehr übersichtlich.
Deutschland
Auch Deutschland macht es schwer, an einen Städtetrip in Berlin oder Ferien an der Ostsee zu denken. Bereits seit dem 24. Oktober 2020 gilt die ganze Schweiz nämlich als Risikogebiet.
Dies bedeutet, dass Reisende, die mit dem Auto nach Deutschland fahren, bereits bei Einreise einen Nachweis eines negativen Testergebnisses mitführen und sich anschliessend zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Diese kann jedoch durch einen zweiten negativen Test ab dem fünften Tag vorzeitig verlassen werden. Seit gestern (30. März) gilt zudem, dass grundsätzlich alle Personen, die auf dem Luftweg nach Deutschland reisen, vor Reiseantritt ein negatives Covid-19-Testergebnis vorweisen müssen. Dies gilt unabhängig von dem Land, aus welchem die Einreise erfolgt. Das negative Testergebnis muss vor Abflug der Airline vorgelegt werden. Die PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.
Abgesehen davon, dass Deutschland bereits mit den Einreisebestimmungen dafür sorgt, dass eine Reise bei vielen nicht in Frage kommt, kommt hinzu, dass seit dem 2. November 2020 bis vorläufig mindestens zum 18. April 2021 alle Hotels oder andere Unterkünfte nur noch für notwendige Reisen angeboten werden sollen.
In Deutschland gilt: Die Leitlinien beschliessen Bund und Länder gemeinsam. Nach dem föderalen Prinzip erlassen die Länder in ihrer Zuständigkeit die konkreten Regelungen. Was bedeutet, dass sich in den verschiedenen Regionen auch andere Massnahmen gelten könnten. Diese können Sie hier einsehen.