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Aufatmen bei vielen Reisenden und Reisevermittlern: Spanien - im Bild die Alhambra in Granada - ist von der ominösen Risikoländerliste des BAG entfernt worden. Bild: Willian Justen de Vasconcellos

Spanien ist nicht mehr auf der Risikoländerliste

Touristische Schwergewichte wie Spanien und Portugal sind ab sofort «quarantänebefreit», dafür sind einige Länder und vor allem weitere Regionen der Nachbarländer neu auf der Liste. Wir haben die aktuelle Übersicht.

Wie erwartet hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die neue «Risikoländerliste» mit der Übersicht, in welchen Ländern und Regionen nun für Rückreisende eine Quarantänepflicht vorliegt, publiziert. Wichtig zu wissen: Die nachfolgende Liste ist gültig für Einreisen ab dem 22. März 2021. Was bei Einreise aus dem Ausland zusätzlich beachtet werden muss, können Sie hier nachlesen.

Bereits per morgen Donnerstag, 11. März 2021 nicht mehr auf der Risikoländerliste stehen folgende drei Länder: Spanien, Portugal sowie St. Vincent & Grenadines.

Insgesamt finden sich neu 30 Regionen aus vier Nachbarländern (aktuell noch: 22 Regionen aus drei Nachbarländern) sowie 46 Länder (aktuell noch: 37 Länder) als Ganzes auf der Quarantäneliste. Nachfolgend die neue Auflistung der Risikoländer, wobei die neu auf der Liste erscheinenden Länder und Gebiete in fetter Schrift hervorgehoben sind:

Gebiete der Nachbarstaaten

Deutschland:

  • Land Thüringen

Frankreich:

  • Region Centre-Val de Loire
  • Region Hauts-de-France
  • Region Île de France
  • Region Korsika
  • Region Normandie
  • Region Nouvelle-Aquitaine
  • Region Occitanie
  • Region Pays de la Loire
  • Region Provence-Alpes-Côte d'Azur

Italien:

  • Region Abruzzen
  • Region Apulien
  • Region Basilikata
  • Region Emilia Romagna
  • Region Friaul-Julisch Venetien
  • Region Kampanien
  • Region Latium
  • Region Ligurien
  • Region Marken
  • Region Molise
  • Region Toskana
  • Region Umbrien
  • Region Venetien

Österreich:

  • Land Burgenland
  • Land Kärnten
  • Land Niederösterreich
  • Land Oberösterreich
  • Land Salzburg
  • Land Steiermark
  • Land Wien

Staaten und Gebiete *)

*) Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

  • Albanien
  • Andorra
  • Antigua & Barbuda
  • Bahrain
  • Barbados
  • Belgien
  • Besetztes Palästinensisches Gebiet
  • Brasilien
  • Bulgarien
  • Chile
  • Estland
  • Irland
  • Israel
  • Jordanien
  • Katar
  • Kosovo
  • Kuwait
  • Lettland
  • Libanon
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malediven
  • Malta
  • Moldawien
  • Monaco
  • Montenegro
  • Königreich der Niederlande
  • Nordmazedonien
  • Peru
  • Polen
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Serbien
  • Seychellen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • St. Lucia
  • Südafrika
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Uruguay
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
  • Zypern

Fazit

Die Freude dürfte gross sein, dass Spanien - und damit also auch Balearen und Kanaren - wie auch Portugal ab sofort und insbesondere über die Osterferientage hin bereist werden dürfen. Allerdings ist die Risikoländerliste unter dem Strich wieder deutlich angewachsen, und beliebte Ferienziele wie die Malediven, die Seychellen oder auch die V.A.E. verbleiben auch auf dieser jüngsten Version der Liste.

Ebenso besorgniserregend ist, dass keine Region der Nachbarländer gestrichen wurde, sondern umgekehrt mehrere neue Regionen dazugekommen sind und auch Deutschland, mit der Region Thüringen, zurück auf der Liste ist. Unter anderem ist in Frankreich die touristisch wichtige Ferieninsel Korsika wieder betroffen, in Österreich die Hauptstadt Wien. Ein Effekt, der angesichts sinkender Zahlen in der Schweiz und der +60-Regel allerdings auch zu erwarten war.

Auch noch spannend: Wir hatten spekuliert, ob möglicherweise Tansania aufgrund fehlenden aktuellen Infomaterials und der bekannten Covid-Probleme auf Sansibar auf die Liste kommen könnte. Resultat: Fehlanzeige! Angesichts der vom BAG erhobenen Kriterien allerdings in diesem Fall eher unverständlich...

(JCR)