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Wer aktuell nach Aruba reist, muss mit einer Quarantänepflicht bei Heimreise rechnen. Bild: Diane Thornton

Aruba ist übrigens auch auf der Risikoländerliste...

Die beliebte Karibikinsel figurierte einst separat auf der BAG-Liste der quarantänepflichtigen Länder. Inzwischen ist sie «mitgemeint». Wir haben vorsichtshalber nochmals nachgefragt.

Erst wenige Tage ist es her, seit Anna Reisz (Regional Marketing & E-Commerce Manager Air France KLM Alps, Balkans and Central Europe) im Rahmen unserer Serie «Da wäre ich jetzt gerne» über ihren kürzlich erlebten Aufenthalt auf Aruba schwärmte. Die kleine Karibik-Insel mit den schneeweissen Traumstränden wird seit Jahren von KLM nonstop ab Amsterdam angeflogen, und das mit gutem Grund: Aruba ist, neben Curaçao und Sint-Maarten, eines der vier gleichberechtigten Länder, welche zum «Königreich der Niederlande» gehören. Die Insel unweit der Küste Venezuelas gehört ansonsten geologisch zu Südamerika.

Halt, wie war das mit dem «Königreich der Niederlande»? Genau so formuliert erscheint dieses nämlich seit einigen dem 15. Januar auf der Risikoländerliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG), so auch wieder auf der jüngsten Ausgabe, die ab dem 8. März gilt. Verwirrlich ist die Sache deshalb, weil Aruba, wie auch Sint-Maarten, im Jahr 2020 noch jeweils separat aufgeführt wurde, also auf der Risikoländerliste zwischenzeitlich drauf war, per 28. September aber von der Liste entfernt wurde. Seitdem galt eigentlich, dass die Einreise für Schweizer in Aruba möglich ist.

Dem ist allerdings nicht so, wie BAG-Sprecher Daniel Dauwalder auf Anfrage von Travelnews festhält: «Steht ein Staat auf der Liste, so schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein, auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind. Das Vorhandensein des Königreichs der Niederlande auf dieser Liste bedeutet daher, dass zurzeit auch die Inseln Aruba, Sint-Maarten und Curaçao als Risikogebiet nach Anhang 1 betrachtet werden müssen.» Anders formuliert: Dass Aruba, Curaçao und Sint-Maarten zwar autonom sind, aber eben zum Königreich der Niederlande gehören (im Gegensatz etwa zur Insel Bonaire, welches, wie Sint-Eustatius und Saba, integraler Bestandteil der Niederlande ist), reicht für deren Inklusion in die Risikoländerliste aus.

Zum Prozedere des BAG wiederholt Dauwalder: «Es ist derzeit nicht möglich, bestimmte Gebiete aus Staaten von der Liste auszunehmen, ausser bei Nachbarstaaten. Eine Unterscheidung zwischen dem europäischen Land und den anderen drei karibischen Inseln ist daher nicht möglich. Reisende aus Aruba stehen daher derzeit auch unter Quarantänepflicht.»

Nun denn, von Reisebüros sind nicht nur geografische Kenntnisse, sondern auch Kenntnisse der politischen Verhältnisse gefragt. Darüber hinaus, um Missverständnissen vorzubeugen, sollte das BAG seine eigene Weltkarte der quarantänepflichtigen Länder mal aufdatieren. Unter diesem Link jedenfalls sind Aruba und Curaçao aktuell (3. März, 10:45 Uhr) weiterhin als «nicht quarantänepflichtig» zu finden.

(JCR)