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Der Bundesrat, hier Finanzminister Ueli Maurer mit Mundschutz, hat über neue Massnahmen informiert. Bild: JCR

Bundesrat: Generelle PCR-Testpflicht bei Heimreise im Flugzeug

Die neuen Massnahmen des Bundesrats gehen nicht so weit, wie dies von den Parteien verlangt wurde. Und doch wird das Reisen etwas umständlicher. Darüber hinaus wurde die Härtefallhilfe deutlich erhöht. Anbei das wichtigste zur soeben beendeten Medienkonferenz.

Die heutige Medienkonferenz des Bundesrats wurde mit noch etwas mehr Zähneknirschen als üblich von der Reisebranche erwartet: Es war von vornherein klar, dass es um zwei wesentliche Kernelemente des Geschäfts, nämlich Reisebedingungen und die Härtefallregelung, gehen würde. Angesichts der Forderungen der Parteichefs in der Sonntagspresse musste man einschneidende Massnahmen befürchten.

In bester Schweizer Manier hat der Bundesrat nun wieder einen Mittelweg gefunden, welcher die vielen unterschiedlichen Interessen soweit möglich in Einklang zu bringen versucht, und mit welchem die Reisebranche wohl leben kann, zumindest angesichts der Umstände und auch angesichts der Entscheide, die andernorts (Stichwort: Belgien) getroffen wurden. Nachfolgend im Überblick, was neu gilt:  

Testing und Quarantänepflicht

Gesundheitsminister Alain Berset hält fest, dass bei Rückreise aus einem Risikoland, entsprechend den Kriterien der Quarantäneliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) - dafür gilt immer noch die Regel «CH+60», wobei das Vereinigte Königreich, Irland, Südafrika und Brasilien aufgrund der Virusmutationen ungeachtet der Inzidenzen vor Ort auch auf der Liste sind - ab sofort eine Testpflicht gilt. Sprich: Vor Heimreise in die Schweiz muss künftig bei der Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist (bezogen auf die Abreisezeit). Die Testkosten gehen auf Kosten der Reisenden. Diese Pflicht gilt für sämtliche Reisemodi (Flug, Bahn, Auto, Bus etc.). Die Quarantänepflicht bei Rückreise bleibt bestehen.

Allerdings beträgt die Quarantänedauer nicht mehr zwingend 10 Tage. Falls PCR- und/oder Antigen-Tests während der Quarantäne negativ ausfallen, kann die Quarantäne auf 7 Tage verkürzt werden. Es handelt sich um eine generelle Anpassung der bisherigen Regelungen der Kontaktquarantäne, die nun also mit einer Test- und Freigabestrategie ergänzt wird.

WICHTIG: Wer aus einem Nicht-Risikoland mit dem Flugzeug einreist, untersteht ebenfalls der PCR-Testpflicht, nicht jedoch der Quarantänepflicht (sofern der Test negativ ausfällt). Boarding wird nur mit negativen PCR-Tests gewährt; bei einem positiven Test droht die Quarantäne vor Ort (gegen die man sich allerdings versichern kann). Neu muss man überdies seine Kontaktdaten hinterlassen. Bisher wurden nur die Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten oder -gebieten bei ihrer Einreise in die Schweiz erfasst. In Zukunft müssen also alle Einreisenden ihre Kontaktdaten angeben, mittels eines elektronischen Einreiseformulars. Dadurch sollen Ansteckungen einfacher und schneller zurückverfolgt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden können.

In Kraft treten diese neuen Massnahmen ab dem 8. Februar.

GUT ZU WISSEN: Der Bund bezahlt jetzt Massentests. Die Möglichkeit für Massentests hatten die Kantone im Prinzip seit Dezember, doch wurde dies bislang aus Sicht von Berset deutlich zu wenig genutzt. Neu übernimmt der Bund deshalb die Kosten auch bei Tests von Personen ohne klaren Covid19-Symptomen. Dies auch aufgrund der Erkenntnis, dass mehr als die Hälfte der Covid19-Übertragungen durch Personen ohne Symptome stattfinden, also welche gar nicht wissen, dass sie infiziert sind. Damit kommt der Bundesrat zudem der Forderung nach, dass mehr getestet werde. Nicht zuletzt stünden nun mehr Schnelltests zur Verfügung.

Nicht betroffen sind übrigens Grenzgänger. Diese täglich zu testen, sei schlicht nicht möglich.

Härtefallregelung

Finanzminister Ueli Maurer hat zudem gute News für die gebeutelte Reisebranche, bekanntlich eine so genannte «Härtefallbranche». So habe der Bundesrat entschieden, die Härtefallhilfe um weitere 2,5 Milliarden Franken auf neu 5 Milliarden aufzustocken. Die dazu notwendige Gesetzesanpassung soll in der Frühjahrssession 2021 dem Parlament vorgelegt werden. Hintergrund für diese Aufstockung sei die Erkenntnis, dass der Bedarf mit dem ursprünglichen Betrag nicht ausreichend gedeckt werden kann.

Die Kantone arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung ihrer Härtefallprogramme. In einigen Kantonen erhalten die Unternehmen bereits heute Geld, Gesuche können inzwischen in praktisch allen Kantonen eingereicht werden. Zur Erinnerung: Mit der Härtefallhilfe sollen grundsätzlich solide Unternehmen, die aufgrund von Covid-19 unverschuldet in Not geraten, von den Kantonen unterstützt werden. Die Hilfe soll sich grundsätzlich an den ungedeckten Fixkosten orientieren. So schreibt es der Bundesrat in einer Medienmitteilung.

Der Bundesanteil wird gemäss Anhang der Härtefallverordnung zu zwei Dritteln nach dem kantonalen BIP und zu einem Drittel nach der Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Bevor der Bundesrat am 3. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet, wird er dazu die Kantone konsultieren.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) unterstützen zudem die Kantone bei der Koordination von Antworten zu verschiedenen Vollzugsfragen, die sich in Zusammenhang mit den Verordnungsänderungen ergeben haben, z.B. den Umgang mit Teilschliessungen oder mit Unternehmen mit Zweigniederlassungen in verschiedenen Kantonen. Zudem hat der Bundesrat das WBF und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Bedarfsanalyse und ein Vorgehenskonzept für eine allfällige Unterstützung der Kantone bei der Sicherung der touristischen Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten.

Covid-Kredite und Kurzarbeitsentschädigung

Zum jetzigen Zeitpunkt habe die konsequente und rasche Umsetzung des Härtefallprogramms aus Sicht des Bundesrates die höchste Priorität. Es ist aktuell das beste Instrument für eine gezielte Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen von Covid-19. Die Härtefallgelder der Kantone sind schneller verfügbar als neue Covid-Kredite. Zudem fordern die besonders betroffenen Unternehmen grösstenteils keine Kredite, sondern à-fonds-perdu-Beiträge. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Aufstockung der Härtefallhilfen die geeignetere Lösung darstellt als eine Neuauflage des Covid-19-Kreditprogramms.

Im Sinne einer Eventualplanung für eine Verschlechterung des Kreditmarktes bereitet der Bundesrat aber vorsorglich und zusammen mit den Banken eine Neuauflage eines Covid-Solidarbürgschaftssystems vor. Im Fokus würden dabei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen, die in der ersten Welle keinen Covid-Kredit erhalten haben. Neben einer entsprechenden Verordnung des Bundesrates wäre ein neuer Verpflichtungskredit notwendig.

Weiter hat der Bundesrat das Finanzdepartement damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF im Covid19-Gesetz die Grundlage für eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose um drei Monate vorzuschlagen, damit diese aufgrund der für sie aktuell schwierigen Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht benachteiligt werden.

Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund wie bereits 2020 die Kosten der Arbeitslosenversicherung (ALV) für die 2021 ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) übernimmt, und zwar unabhängig vom Erreichen der Schuldenobergrenze durch den ALV-Fonds. Damit soll das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Leistungen der ALV und deren Handlungsfähigkeit als Konjunkturstabilisator gestärkt werden. Die Kosten für den Bundeshaushalt werden auf rund 6 Milliarden geschätzt.

(JCR)