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Die Grenzen sollen offen bleiben - aber nicht für Freizeit-Reisende: Auch auf EU-Ebene wird die Reisebranche mit Hooro-Nachrichten konfrontiert. Bild: AdobeStock

Die EU will Grenzschliessungen lediglich für Ferienreisende durchsetzen

Die EU-Aussengrenzen sollen offen bleiben, jedoch der europäische Binnenverkehr für nicht notwendige Reisen unterbunden werden. Das haben die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder beschlossen.

Bereits Mitte letzter Woche, kurz vor dem Spitzentreffen der EU Staats- und Regierungschefs, präsentierte die EU-Kommission eine Reihe von Massnahmen, die für eine verstärkte Bekämpfung der Pandemie erforderlich seien. Demnach sollten So sollten bis März 2021 mindestens 80% der Menschen über 80 Jahren sowie 80% des Personals in Gesundheits- und Sozialberufen in allen Mitgliedstaaten geimpft werden, zudem bis Sommer 2021 in den EU-Mitgliedstaaten mindestens 70% der erwachsenen Bevölkerung. Ebenso sollte es Impfbescheinigungen geben, die unter voller Wahrung der EU-Datenschutzvorschriften die Kontinuität der Gesundheitsversorgung unterstützen könnten. Bis Ende Januar 2021 sollte ein gemeinsames Konzept vereinbart werden.

So weit, so gut. Die Kommission riet aber auch, «von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen sollte stark abgeraten werden, bis sich die epidemiologische Lage deutlich verbessert hat», und verlangte, dass «angemessene Reisebeschränkungen, einschliesslich Tests für Reisende, für Personen, die aus Gebieten mit höherer Inzidenz besorgniserregender Varianten einreisen, beibehalten werden sollten».

Tatsächlich haben dann die 27 Chefs in ihrer Sitzung vom Freitag keine allgemeine Grenzschliessung beschlossen. Sprich: Der internationale Warentransport soll nicht unterbrochen werden, und auch Grenzgänger sollen weiterhin international ihren Berufen nachgehen dürfen. Aber: Alle Ferienreisen sowie auch Verwandtenbesuche über die Grenzen hinweg sollten «möglichst unterbunden» werden. Oder anders gesagt: Der europäische Binnentourismus soll bis auf Weiteres eingestellt werden. Immerhin: Die EU-Aussengrenzen sollen prinzipiell geöffnet bleiben. Würde heissen, man kann noch Fernreisen unternehmen. Dies natürlich gebunden an spezielle Bedingungen bei der Rückreise. Die EU hat dabei explizit auf die Testpflicht bei Rückreise aus Gebieten mit besonders hohen Fallzahlen verwiesen.

Innerhalb der EU ist aber auch ein Ampelsystem vorgesehen. Wer demnach aus einer Roten Zone käme, müsste spezielle Gesundheitsnachweise erbringen, bevor man sich aus dieser Zone bewegen darf. Hier würde man bis auf regionale Ebenen hinuntergehen und nicht auf Länderebenen. Eine Forderung, welche die Reisebranche schon lange stellt - nur nicht verbunden mit dem Verbot grenzüberschreitender Reisen.

Und jetzt der Clou: Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula Von der Leyen, erklärte, dass die EU medizinisch als «ein einheitliches epidemiologisches Gebiet» zu verstehen sei, weshalb kategorische Grenzschliessungen keinen Sinn machen. Weshalb man nun aber die Reisenden bestraft, also auf welchen Kriterien der Entscheid der Grenzschliessungen für Reisende fusst, wurde nicht näher dargelegt.

Ach ja, zu einem EU-internen Impfpass wie vorgeschlagen konnte noch keine Einigung erzielt werden. Wann die Grenzschliessungen für Freizeitreisende in Kraft treten, ist noch nicht klar, doch allein mit dieser Absichtserklärung ist der Schaden für die Reisebranche angerichtet. Diese muss bis auf Weiteres mit sich bald fast überall schliessenden Grenzen auskommen müssen. Dabei sollte doch 2021 besser werden...

(JCR)