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Müssen Schweizer für die Heimreise am Schweizer Flughafen bald einen PCR-Test vorweisen? In spätestens zwei Wochen wissen wir mehr. Bild: AdobeStock

Die Schweiz prüft das PCR-Testobligatorium bei Einreise

Wer auf dem Luftweg in die Schweiz einreist, soll künftig einen negativen PCR-Test vorweisen - das würde auch für ins Ausland gereiste Schweizer bei deren Heimreise gelten. Darüber hinaus sollen die Covid-Kredite reaktiviert werden. Beides hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) dem Bundesrat empfohlen.

Die Grenzen gehen tendenziell eher wieder zu, bzw. zahlreiche Länder verlangen eine Quarantänepflicht und/oder den Nachweis eines negativen PCR-Tests bei der Einreise. In der Schweiz war Letzteres bislang noch nicht so, könnte sich jedoch bald ändern.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) empfiehlt nämlich dem Bundesrat, dass künftig für die Einreise an Schweizer Flughäfen ein aktueller Test mit einem negativen Ergebnis verlangt werden soll. Travelnews hat bei Nationalrätin Ruth Humbel Näf, Präsidentin der SGK-N, nachgehakt und erfahren, dass eine solche PCR-Testpflicht auch für Schweizer gelten würde, welche aus dem Ausland zurück in die Schweiz reisen. «Ein ursprünglicher Antrag aus SVP-Kreisen sah vor, dass eine solche Pflicht bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz - ob mit Flug, Zug oder Auto - bestehen soll, was jedoch nicht praktikabel ist», so Ruth Humbel Näf, «wir wollen aber gut vorbereitet sein.» Im Rahmen einer breiten Aussprache der Kommission mit Bundesrat Alain Berset über die aktuelle Lage bei der Bekämpfung der Covid19-Epidemie sei auch über die Einführung von Schnelltests an Flughäfen diskutiert worden. Letztere könnten allenfalls auch die Zeit der Quarantänepflicht nach Rückreise aus quarantänepflichtigen Ländern - entsprechend der Liste des BAG - um mehrere Tage verkürzen. Das Instrument der Quarantänepflicht wird wohl weiterhin Bestand haben.

Ruth Humbel Näf hält fest, dass es sich eine Empfehlung handelt und der Entscheid letztlich beim Bundesrat liegt. Sie geht davon aus, dass in den kommenden 1-2 Wochen eine Antwort des Bundesrats vorliegt, allerspätestens bis zur nächsten Sitzung der SGK-N, welche Mitte Februar erfolgt.

Covid-Kredite sollen reaktiviert werden

Die SGK-N hat aber dem Bundesrat noch weitere Massnahmen empfohlen. Eine davon ist aus Sicht der Reisebranche besonders interessant, denn es geht um eine Beschleunigung allfälliger Finanzhilfen. Das lautet dann so:

«Um die Liquidität von Unternehmen sicherzustellen, die von Massnahmen gegen die Epidemie betroffen sind, soll der Bundesrat die Covid-Kredite unverzüglich reaktivieren. Die Kredite sollen nicht zu einer neuen Verschuldung führen und deshalb nicht höher sein als eine voraussichtliche Härtefallhilfe. Zudem sollen selbständige Einzelunternehmer, die Härtefallhilfe beantragen und dies wünschen, rasch einen Vorschuss in der Höhe von 50 Prozent erhalten. Dieser wäre zurückzuzahlen, wenn die Härtefallhilfe abgelehnt wird.»

Dann wurde auch die Frage diskutiert, ob Veranstalter von Kultur-, Sport- oder Freizeitanlässen von ihren Kunden einen Impfnachweis verlangen dürfen. Dazu liess sich die Kommission von einer Vertretung des Bundesamtes für Justiz informieren. Demnach können Private geimpfte und nicht-geimpfte Kunden unterschiedlich behandeln, sofern sie dabei nicht diskriminierend vorgehen und die geltenden Regeln des Datenschutzgesetzes einhalten. Aufgrund dieser Erläuterungen verzichtete die Kommission diesbezüglich auf einen Vorstoss.

Die Reisebranche dürfte kaum Freude haben

Die schnellere Ausbezahlung von Hilfsgeldern wäre für die Reisebranche eine tolle Neuigkeit. Anders aber die PCR-Pflicht bei Einreise in die Schweiz (zum Einsatz kommen dürfte wohl ein PCR-Test, da mit diesem die mutierte Virus-Variante nachgewiesen werden kann): Während die Empfehlung nachvollziehbar ist - zumal auch zahlreiche andere Länder den Nachweis negativer PCR-Tests bei Einreise verlangen - so bedeutet die PCR-Testpflicht für heimreisende Schweizer in jedem Fall zusätzlichen administrativen Aufwand. Möglicherweise bei der Ankunft, sofern es Testing-Möglichkeiten direkt an einem der Landesflughäfen gibt - was die Einreise verzögern würde, aber wofür möglicherweise keine Kosten entstünden - oder sonst im Reiseland selber.

Letzteres wäre die schlechtere Option, da man sich dann vor Ort in einem Zeitraum von 48-96 Stunden vor Abflug (je nach Bundesratsbeschluss) einen PCR-Test verschaffen müsste, was sicher mit Aufwand und Kosten verbunden wäre, auf welche man in den Ferien gerne verzichten würde. Oder anders gesagt: Für Auslandreisende wäre diese Pflicht gelinge gesagt «lästig». Sie könnte sicherlich der gesamtgesundheitlichen Lage behilflich sein, aber eben aus Sicht der Reisebranche eine weitere «Abschreckung» vor Auslandreisen darstellen.

  • Finden Sie den Vorstoss sinnvoll, von allen Reisenden bei Einreise in die Schweiz einen PCR-Test zu verlangen? Wir sind gespannt auf Ihre Feedbacks unter redaktion@travelnews.ch oder auf unseren Social-Media-Kanälen.

(JCR)