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In dieser Arbeitskleidung und mit diesem Ausblick arbeiten? Auch die Seychellen wollen dies nun ermöglichen. Bild: Christian Burri

Auch die Seychellen setzen nun auf «Workation»

Arbeiten in einem Home Office, welches sich in einem Ferienland befindet: Das scheint wirklich ein neuer Wirtschaftszweig zu werden. Nun haben auch die Seychellen entsprechende Grundlagen geschaffen.

Letzte Woche fand ein Artikel von Travelnews mit Titel «Arbeiten Sie doch einfach mal in Mauritius» viel Aufmerksamkeit. Einerseits natürlich wegen der Träumerei, seinen beruflichen Pflichten von einem Tropenstrand aus nachzugehen. Andererseits aber auch, weil dies gar keine Träumerei mehr sein muss. Dies, weil «Home Office» ohne physische Anwesenheitspflicht über längere Zeiträume in Corona-Zeiten nicht mehr nur eine Möglichkeit ist, sondern neue Normalität. Und auch, weil eben Staaten nun Rahmenbedingungen schaffen, damit mehr Menschen eben einer «Workation» nachgehen können, einer Verbindung aus Arbeit (work) und Ferien (vacation).

Auch die Seychellen arbeiten nun daran, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, worauf wir freundlicherweise hingewiesen wurden. Aktuell liegt erst ein Konzeptpapier vor (welches Travelnews vorliegt, aber noch nicht in finaler Form abgesegnet ist, weshalb wir auf eine Verlinkung verzichten). Konkret arbeiten die «Seychelles Chamber of Commerce and Investment» (SCCI),  das Seychelles Investment Board und das Fremdenverkehrsamt der Seychellen mit Unterstützung aus den Finanz- und Tourismusministerien daran, ein «Long Stay Program» auf die Beine zu stellen, mittels welchem Interessenten über einen längeren Zeitraum von den Seychellen aus arbeiten können. Das Ziel ist natürlich, mit dem Programm dazu beizutragen, dass die Covid-bedingt stark gesunkenen Besucherzahlen wieder etwas zunehmen. Das Programm soll am 1. Dezember 2020 in Kraft treten und Arbeits-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen auf den Seychellen ermöglichen.

Das Programm ist aktuell so ausgerichtet, dass damit zwei «Marktsegmente» angesprochen werden: Selbständige Unternehmer zum einen und Arbeitnehmer zum anderen. Bei beiden wird offenbar daran gearbeitet, dass diese mit Familienmitgliedern/Partnern zum Arbeiten auf die Seychellen reisen können. Die genauen Prozesse und Bedingungen sind wie erwähnt noch in Ausarbeitung; dabei geht es etwa um die Frage nach allfälligen Gebühren oder Steuerabgaben (nach aktuellem Modell sind keine solchen zu entrichten). Ebenso müssen die Rahmenbedingungen für den Workation-Sonderstatus noch geschaffen werden. Es wird eine spezielle Website geben, worüber man sich anmelden kann; erlaubt ist die Teilnahme am Workation-Programm nur Personen aus Ländern, die auch eine generelle Einreisebewilligung haben. Das ist bei der Schweiz trotz hohen Infektionszahlen auch weiterhin der Fall.

Sobald die Website aktiv ist und die generellen Bedingungen klar sind, wer wir darüber informieren.

(JCR)