Destinationen

Das ETIAS-System soll für Europa und auch die Schweiz mehr Sicherheit gewährleisten. Bild: AdobeStock

Die Schweiz macht bei ETIAS mit

Die EU erweitert die Möglichkeiten für präventive Kontrollen bei der Einreise in den Schengen-Raum. Das Parlament ist einverstanden damit, dass die Schweiz nachzieht.

Bereits vor zwei Jahren entschied sich die EU, zur besseren Sicherung der Aussengrenzen ein neues Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem namens «ETIAS» einzuführen (Travelnews berichtete darüber). Damit müssen ab Ende 2022 (ursprünglich war Ende 2021 angepeilt) visumsbefreite Besucher im Schengenraum eine Online-Sicherheitsprüfung durchlaufen. Sprich: Diese Personen müssen vor ihrer Reise online ein gebührenpflichtiges Gesuch um Erteilung einer Reisegenehmigung stellen, analog dem, was etwa Schweizer Bürger vor einer Reise in die USA tun müssen.

Ergibt der automatische Abgleich mit den Schengen-Datenbanken keinen Treffer, wird die Reisegenehmigung erteilt. Gibt es einen Treffer, entscheidet die nationale Etias-Stelle. Strafverfolgungsbehörden können im Zusammenhang mit schweren Straftaten fallweise Einsicht in die Etias-Daten nehmen.

Offen war noch, ob die Schweiz nachzieht. Das tut sie, wie nun im Rahmen der Herbstsession des Parlaments bekannt wurde. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Beteiligung am ETIAS zugestimmt. Davon verspricht sich nämlich auch die Schweiz mehr Sicherheit. Die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen werde durch den Einsatz moderner Technologien und besseren Informationsaustausch verstärkt, sagte etwa Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Der Ausbau ist in vollem Gang: Dem neuen Einreise- und Ausreisesystem EES hat das Parlament vergangenes Jahr zugestimmt. Der Ausbau des Schengener Informationssystems SIS ist indes am Donnerstagmorgen im Nationalrat abgestürzt, nun ist der Ständerat am Zug. Der Bundesrat schlägt dem Parlament zudem die Vernetzung aller Schengen- und Dublin-Datenbanken vor.

Gesetzliche Grundlagen

Die Rats-Linke wollte die ETIAS-Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Sie verlangte, dass die Regeln für Abfrage, Speicherung und Löschung der Etias-Daten, der Datenschutz und der Katalog von Straftaten, die eine Einsicht rechtfertigen, direkt im Gesetz geregelt werden. Der Rückweisungsantrag scheiterte mit 109 zu 67 Stimmen.

Neben der Umsetzung des EU-Rechts enthält die Vorlage eine Grundlage dafür, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bei schweren Straftaten nicht nur auf ETIAS, sondern auch auf andere Schengen-Datenbanken zugreifen darf. Es handelt sich um eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes.

(JCR)