Destinationen

Ferien auf den Seychellen können Schweizer dank einem neuen Sonderstatus nun sicher planen. Bild: Alin Meceanu

Planungssicherheit: Die Seychellen und Finnland machen es vor

Die Seychellen bieten Schweizer Reisenden einen Sonderstatus, der diesen die Einreise ermöglicht, auch wenn die Schweiz Grenzwerte überschreitet. Finnland derweil lockert seine Einreisebestimmungen, was Schweizern per 23. November wieder die Einreise ermöglicht.

Soeben hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine neue Risikoländerliste publiziert. Mit den Kanaren, Paris und Wien sind auch wichtige Reiseziele darauf. Und da die neue Liste bloss eine Woche nach der letzten publiziert wurde, ist die Unsicherheit wieder einmal gross hinsichtlich der Reiseplanung: Kann man überhaupt noch vernünftig eine Reise planen? Geht es nur noch ad-hoc? Und sind Fernziele völlig ausser Traktanden?

Interessant ist, dass uns heute auch gleich zwei Infos erreicht haben betreffend Ländern, die ihre Einreisebestimmungen abändern. Zum einen, um mehr Planungssicherheit zu bieten, zum andern, um das eigene touristische Wintergeschäft nicht komplett abzuwürgen. In beiden Fällen rückt man weg von einem Pauschalverbot wegen einem Neuinfektionswert hin zu einem «PCR-Test bei Ankunft»-Modell, wie es auch hierzulande - unter anderem von Travelnews - gefordert wird. Worum geht es?

Die Seychellen gewähren Sonderstatus

Um den Tourismus aus wichtigen Quellmärkten zu stärken, haben die Gesundheitsbehörden der Seychellen beschlossen, sieben Ländern einen Sonderstatus zu gewähren. Die Regelung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft und umfasst die wichtigsten Quellmärkte, namentlich die Schweiz, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und die Vereinigten
Arabischen Emirate. Der Sonderstatus soll Besuchern aus diesen Ländern mehr Vertrauen geben und ihnen versichern, dass sie auch dann auf die Seychellen reisen können, wenn ihr Land nicht auf der Liste der genehmigten Länder aufgeführt ist. Praktisch auch, dass Edelweiss just per Ende September wieder auf die Seychellen fliegt.

Die Entscheidung wurde von der Tourismus-Taskforce unter Vorsitz von Minister Didier Dogley, dem Tourismusminister der Seychellen, getroffen. Dieser erklärt: «Die Regelung tritt insbesondere dann in Kraft, wenn die Zahl der Covid19-Fälle im Herkunftsland stark oder rapide ansteigt. Unter normalen Umständen dürfen Besucher aus diesen Ländern nicht auf die Seychellen einreisen, wenn die Anzahl der Fälle eine bestimmte Schwelle überschreitet. Im Falle dieser Regelung gelten aber weitere Voraussetzungen für Reisen aus den ausgewählten Ländern auf die Seychellen. Vor Abreise müssen Besucher ein negatives PCR-Testergebnis eines akkreditierten Labors einreichen. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Abreise
gemacht worden sein.»

Nur ausgewiesene Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen diese Besucher in den ersten fünf Tagen ihres Besuchs unterbringen. Während dieser Zeit müssen die Gäste auf dem Gelände des Hotels bleiben. Am fünften Tag werden die Besucher einem weiteren Covid-19-PCR-Test unterzogen. Sofern das Testergebnis negativ ist, kann der Besucher seine Ferien wie gewohnt weiterführen. Sollte das Testergebnis positiv sein, muss der betroffene Besucher bis zur Freigabe durch die
Gesundheitsbehörde in einem dafür vorgesehenen Stay-Safe Hotel übernachten. Der Test ist kostenlos.

Eine Ausnahme der Regelung gäbe es nur, wenn die Situation im Herkunftsland «ausser Kontrolle» geraten ist und das Risiko zu hoch ist. Dann dürften Besucher aus den genannten Ländern nicht einreisen. Ab wann dieser Fall genau eintritt, wird nicht präzisiert. Aktuelle Informationen zur Einreise auf die Seychellen gibt es unter diesem Link.

Finnland-Einreise unter Auflagen wieder erlaubt

In Finnland galt bislang eine strenge Regel: Bei mehr als 8 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohnern innert 14 Tagen war die Schwelle erreicht, die ein Einreiseverbot nach sich zog. Deshalb galt für Schweizer nach einer kurzen Öffnungsphase seit dem 27. Juli ein Einreiseverbot nach Finnland. Eigentlich waren damit Reisende aus zahlreichen Ländern ausgeschlossen, weshalb sich finnische Tourismus-Akteure Sorgen über das wichtige Wintergeschäft zu machen begannen. Die Schweizer Finnland-Spezialisten wussten, dass etwas im Tun ist.

Nun ist klar: Ab dem 19. September dürfen Touristen aus Ländern wieder einreisen, in denen maximal 25 neue Fallzahlen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen gemeldet wurden. Hierzu zählt aktuell etwa Deutschland, nicht aber die Schweiz. Doch, nun kommt's: Aus Ländern, in denen der Wert über 25 liegt (wie eben aktuell in der Schweiz), darf ab dem 23. November eingereist werden, sofern ein negativer Corona-Test vorliegt, der maximal 72 Stunden alt ist. Nach dem Infektionsschutzgesetz kann eine Quarantäne angeordnet werden. Diese Quarantäne kann durch einen zweiten Corona-Test vor Ort wieder aufgehoben werden, frühestens jedoch nach 72 Stunden.

Bei einem Aufenthalt von unter 72 Stunden wird ein zweiter Corona-Test nicht gefordert. Somit entfallen die zweiten Tests bei Charterflügen, bei denen Gäste maximal 3 Tage vor Ort sind.

(JCR)