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An den hoteleigenen Stränden in der Türkei gilt keine generelle Maskenpflicht. So lassen sich Ferien in der Südtürkei im Herbst wunderbar verbringen. Bild: Nejat Akinci

Keine generelle Maskenpflicht für Feriengäste in der Türkei

Die bereits geltende Maskenpflicht verschiedener Regionen der Türkei wurde nun für das ganze Land ausgeweitet. Aufgrund dieses Entscheides ging man davon aus, dass diese Maskenpflicht auch an den Stränden der Türkei gilt – das stimmt jedoch nicht grundsätzlich.

Mitteilungen mit der Aussage, dass in der gesamten Türkei seit dem 7.September 2020 eine landesweite Maskenpflicht herrscht, verunsichern Touristen. Diese soll in allen öffentlichen Bereichen wie Strassen, Parks, im öffentlichen Verkehr und eben auch am Strand durchgesetzt werden. So stellt man sich erholsame Tage aber nicht gerade vor, mit der Maske am schönen Strand oder am Hotelpool liegen? Dies müssen Türkei-Gäste auch nicht. Denn seit dem Entscheid am 7. September, der türkischen Regierung, hat sich gemäss dem Ministerium für Tourismus und Kultur für Feriengäste in den gebuchten Hotels nichts geändert.

Zwar gilt, dass in sämtlichen öffentlichen Bereichen (zum Beispiel in der Stadt, in Museen oder auch an öffentlichen Stränden) eine Maske getragen werden muss, jedoch gilt diese Maskenpflicht nicht auch generell für hoteleigene Strände und die sonstigen Bereiche der Hotelanlage. Für alle Hotelbereiche stellt jedes Hotel eigenverantwortlich entsprechend seine Regeln auf. Bei den meisten Hotels bedeutet das: Masken müssen in öffentlichen geschlossenen/überdachten Bereichen (beispielsweise in der Lobby) mit Ausnahme von Restaurants/Bars getragen werden. Keine Maskenpflicht gilt in allen offenen Bereichen des Hotels (Strand, Pool, Gartenanlagen, Sportplätze, usw.).

(NIM)