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Spaniens Festland - im Bild die katalonische Hauptstadt Barcelona - ist wie erwartet auf der soeben publizierten neuen Liste der Risikoländer, deren Besuch eine Quarantäne nach sich ziehen. Bild: Benjamin Gremler

Das ist die neue Risikoländer-Liste des BAG

Jean-Claude Raemy

Spanien figuriert auf der Liste - allerdings mit Ausnahme der Balearen und der Kanaren. Nachfolgend die Übersicht dazu, wer neu drauf ist und wer von der Liste entfernt wurde.

Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in unregelmässigen Abständen publizierte Liste der Risikoländer - also jener Länder, aus welchen Reisende bei Ankunft/Rückkehr in die Schweiz sich in zehntägige Quarantäne begeben müssen - ist so etwas wie die neue Geissel der Reisebranche. Wenn ein Land darauf figuriert, nimmt die Reisenachfrage schlagartig ab und bereits vor Ort befindliche Kunden kommen eventuell in die Bredouille. Das ist insbesondere dann ein Problem, wenn es ein wichtiges Ferienland trifft.

In der heute (5. August) neu publizierten Liste figuriert nun, nicht ganz unerwartet, Spanien. Allerdings nur Festland-Spanien: Wer sich auf den Kanaren oder den Balearen befindet, kann vorläufig aufatmen, sprich, muss sich nicht bei Heimkehr in die Schweiz in Quarantäne begeben. Wer beispielsweise in Andalusien oder Katalonien Ferien verbringt, muss sich indes auf Probleme einstellen - ausser, man kann bis Freitagabend (7. August) nach Hause in die Schweiz reisen.

Denn: Die Liste ist ab dem 8. August (00.00 Uhr) verbindlich. Sprich, die Quarantäne ist nur bedingt rückwirkend gültig. Wer bis am Abend des 7. August in der Schweiz zurück ist, muss keine Quarantäne befürchten. Wer aber beispielsweise aktuell in Spanien weilt, danach in Frankreich weilt und die Heimreise dann erst nach dem 8. August erfolgt, muss in Quarantäne. Denn dann hat man sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem der aufgeführten Staaten (in diesem Fall Spaniens Festland) aufgehalten, und muss somit für 10 Tage in Quarantäne. Im Übrigen muss man die Einreise nach dem Stichdatum der zuständigen kantonalen Behörde melden. Wer der Quarantäne bzw. der entsprechenden Deklarationspflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu 10'000 Franken.

Und wie sieht die neue Liste nun aus? Neu hat der Bund auf seiner Risiko-Liste statt zuvor 42 neu 46 Gebiete aufgeführt: 7 Länder kamen neu hinzu, 3 Länder sind weggefallen. Nachfolgend die betroffenen, also Quarantäne-pflichtigen Länder - in fett die neu aufgeführten Länder:

  • Äquatorialguinea
  • Argentinien
  • Armenien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Besetztes Palästinensisches Gebiet
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Eswatini (Swasiland)
  • Guatemala
  • Honduras
  • Irak
  • Israel
  • Kasachstan
  • Katar
  • Kirgisistan
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kuwait
  • Luxemburg
  • Malediven
  • Mexiko
  • Moldova
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Panama
  • Peru
  • Rumänien
  • Sao Tomé und Principe
  • Saudi-Arabien
  • Serbien
  • Singapur
  • Sint Maarten
  • Spanien (mit Ausnahme der Balearen und der Kanaren)
  • Südafrika
  • Suriname
  • Turks- und Caicos-Inseln
  • Vereinigte Staaten von Amerika (inklusive Puerto Rico und US Virgin Islands)

Nicht mehr auf der Liste figurieren demnach Russland, Aserbaidschan sowie die Vereinigten Arabischen Emirate (V.A.E.).

Die Krux mit der Planung

Beliebte Reiseländer wie die Malediven, Brasilien, Mexiko oder Costa Rica bleiben also quarantänepflichtig. Immerhin: Dass die V.A.E. und damit Dubai, Abu Dhabi etc. wieder quarantänefrei zu bereisen sind, ist erfreulich. Doch die Krux mit dieser Liste ist ja, dass sie grundsätzlich Unsicherheit schafft: Die V.A.E. figurierten beispielsweise auf der ersten, am 6. Juli publizierten Liste nicht, kamen dann am 23. Juli auf die Liste und sind dann am 8. August, also 16 Tage später, wieder von der Liste weg. Die Nachfrage wurde also zwischenzeitlich gekappt, auch nach dem 8. August stattfindende Reisen annulliert. Die Margen, um auf die bzw. von der Liste zu fallen sind so dünn, dass vernünftige Ferienplanung kaum mehr möglich ist.

Dazu kommt noch die arbeitsrechtliche Situation. Wer jetzt in Festland-Spanien weilt und eigentlich nächste Woche arbeiten sollte, nun aber zehn Tage zuhause verbringen muss, hat möglicherweise ein Problem.

Immerhin: Die Vorlaufzeit, also der Zeitrahmen zwischen Ankündigung und Inkrafttreten, beträgt jetzt drei Tage. Zudem wird inzwischen nicht mehr nur nach Ländern geurteilt, sondern auch auf regionale Differenzen Rücksicht genommen, wie zumindest mal am Beispiel von Spanien zu sehen ist.