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Innenminister Alain Berset gibt an der Bundesratspressekonferenz zusammen mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Justizministerin Karin Keller-Sutter zahlreiche Lockerungsmassnahmen bekannt. Bild: Screenshot SRF

Viele Lockerungen – aber noch Hürden für Italien-Reisende

Am 6. Juni erhalten Restaurants grössere Freiheiten, Seilbahnen und Campingplätze können den Betrieb aufnehmen. Reisen nach Italien sind vorerst noch erschwert.

Die Infektionszahlen blieben in den letzten Tagen sehr tief. Nun hat der Bundesrat heute zahlreiche Lockerungsmassnahmen bekanntgegeben. Freizeitbetriebe, aber auch Seilbahnen und Campingplätze können aufatmen. Der touristischen Sommersaison steht nichts mehr im Weg, wenngleich Schutz- und Hygienemassnahmen weiterhin gross geschrieben sind.

«Die Schweiz ist in den letzten Tagen aufgeblüht», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga an der heutigen Bundesrats-Medienkonferenz. Am 19. Juni 2020 endet die «ausserordentliche Lage», ab dann gilt die «besondere Lage». Deutliche Lockerungen gelten aber schon früher. Bereits am Samstag sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen wieder erlaubt. Ab dem 6. Juni können dann auch Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder durchgeführt werden. Anlässe mit bis zu 1000 Personen sind weiterhin bis Ende August verboten.

Wie bereits bekannt, werden private Reisen nach Deutschland, Frankreich und Österreich ab dem 15. Juni wieder möglich. Obwohl Italien die Grenze in Richtung Schweiz am 3. Juni öffnen will, hält der Schweizer Bundesrat vorerst an der Grenzschliessung zu Italien fest. Der 3. Juni sei noch zu früh.

An der Ausreise nach Italien werden Schweizer zwar nicht gehindert. Doch bei der Rückreise in die Schweiz behalten sich die Schweizer Grenzwächter grenzsanitarische Massnahmen vor. Eine Quarantäne-Pflicht ist aber höchstens dann denkbar, wenn es in Italien zu einem neuen grösseren Corona-Ausbruch käme.

Rolanz Zeller, Mitgründer des Visa-Dienstleisgters Viselio, sagt zur verworrenen Situation an der Schweiz-Italien-Grenze: «So wie ich das verstehe, können Schweizer oder Ausländer mit Schweizer Niederlassung sehr wohl nach Italien reisen und kommen auch wieder problemlos zurück. Die Italiener lassen die Ausländer ab dem 3. Juni rein und der Schweizer Zoll wiederum lässt alle Schweizer oder Ausländer mit gültigem Aufenthaltstitel rein. Einzig in Italien niedergelassene Nicht-Schweizer haben momentan noch ein Problem.»

Bergbahnen und Campingplätze ab 6. Juni wieder in Betrieb

Für die Outgoing-Tourismusbranche von besonderem Interesse ist die bundesrätliche Absicht, die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraumes per 6. Juli wieder herzustellen.

Ferienlager für Kinder und Jugendliche können durchgeführt werden. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden.

Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen.

(GWA)