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Louis Burgess (Fremdenverkehrsamt Malta in der Schweiz) muss ein herben Dämpfer entgegennehmen. Bild: JCR

Malta mit faktischer Einreisesperre – auch für Schweizer

Seit dem 11. März ist eine Quarantänepflicht für Bürger diverser Länder in Kraft. Auch das Tourismusamt wurde auf dem falschen Fuss erwischt.

«Den Regierungsentscheid habe ich gestern mit Überraschung zur Kenntnis genommen», sagt Louis Burgess, der Direktor des Fremdenverkehrsamts Malta in der Schweiz. Der Entscheid beinhaltete eine sofort gültige 14-tägige Quarantänepflicht für alle nach Malta einreisenden Personen aus der Schweiz, aus Deutschland, Frankreich sowie Spanien (nebst den bereits länger in Kraft getretenen Massnahmen für Einreisende aus Italien, China, Südkorea, Singapur und Iran). Das kommt einer faktischen Einreisesperre gleich. Wer sich nicht an die Quarantänemassnahmen hält, wird mit 1000 Euro gebüsst.

Dadurch ist auch der Luftverkehr getroffen. Air Malta hat bis zum 28. März sämtliche Flüge von und nach den genannten Ländern eingestellt. Wer sich noch auf Malta befindet, hat die Möglichkeit, beispielsweise via Wien zurück in die Schweiz zu fliegen, da Österreich ja von der neuen Regelung (bislang) ausgenommen ist. Für in den gebannten Ländern befindliche Malteser wurde eine Helpline eingerichtet und Hilfe für die Heimreise von Staatsseite versprochen.

Auch der Kreuzfahrtverkehr wird untersagt (verschiedentlich waren schon in den vergangenen Tagen Kreuzfahrtschiffe abgewiesen worden); Cargo-Schiffe dürfen aber weiterhin anlanden, womit die Versorgung des kleinen Archipels sichergestellt ist.

«Ich verstehe die Sorge, wir sind eine kleine Insel und die bisher vorliegenden Coronavirus-Fälle, bislang sechs, wurden allesamt aus Italien importiert», erklärt Burgess. Wer aktuell bereits auf Malta sei, müsse übrigens nicht in Quarantäne. Für Malta, welches seit Jahren steigende Besucherzahlen aus der Schweiz verzeichnet, ist selbst dieser temporäre Stopp natürlich schlecht. Zudem musste Burgess diverse Promo-Auftritte mit Malta in nächster Zeit sowie sämtliche Marketingaktivitäten bis auf Weiteres stoppen. Wobei dies teils ja ohnehin auch ohne die neue Regelung passiert wäre, etwa im Fall der abgesagten IBO in Friedrichshafen oder der abgesagten Twerenbold-Reisemesse in Baden.  

(JCR)