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Wer in den Trevi Brunnen steigt, kann neu mit bis zu 400 Euro Strafgeld gebüsst werden. Bild: Pixabay_Kirk_Fisher.

Rom erlässt strikte Regeln für Touristen

Trinken aus dem metallenen Wasserhahn an öffentlichen Brunnen, das Anbringen von kleinen «Liebesschlössern» oder das Verzehren von Snacks in der Nähe von Sehenswürdigkeiten sind in der italienischen Hauptstadt ab sofort verboten.

Der Stadtrat von Rom hat seine teils aus dem Jahr 1946 stammenden Liste der Vorschriften aktualisiert: Die vielen Touristen benehmen sich offenbar einfach zu ungebührlich in der italienischen Hauptstadt. Neu gilt: Männer dürfen in der Öffentlichkeit nicht mehr oben ohne durch die Strassen schlendern und auch das beliebte Anbringen von kleinen «Liebesschlössern» an Geländern ist ab sofort tabu.

Das öffentliche Verzehren von Snacks in der Nähe von Sehenswürdigkeiten wie beispielsweise dem Trevi-Brunnen wird neu geahndet. Beim Trinken aus öffentlichen Brunnen dürfen die Lippen ausserdem auf keinen Fall den metallenen Wasserhahn berühren. Das Begehen eines der vielen öffentlichen Brunnen wird ebenfalls mit einer Geldstrafe gebüsst.

Es drohen Strafen von bis zu 400 Euro

Organisierte Kneipentouren sind neu auch verboten. Allgemein ist das Trinken von Alkohol aus Glasflaschen in öffentlichen Strassen, Verkehrsmitteln oder Grünflächen ab 22 Uhr untersagt. Nach 23 Uhr ist das Trinken von Alkohol aus jeglichen Behältern nicht mehr erlaubt. Und auch Clubs und Bars dürfen zwischen zwei Uhr nachts und sieben Uhr morgens keinen Alkohol mehr ausschenken.

Doch es geht noch weiter: Rollkoffer und Kinderwagen haben auf der Spanischen Treppe nichts mehr zu suchen und wer auf der Strasse Tickets für Sehenswürdigkeiten anbietet, wird ebenso bestraft wie all diejenigen, die sich als römische Legionäre verkleidet an touristische Hotspots begeben und für Fotos Geld verlangen.

Wer gegen die Regeln verstösst, kann mit bis zu 400 Euro gebüsst oder für bis zu 48 Stunden vom Platz der begonnen Missetat verbannt werden. Capito?

(LVE)