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Für Reisen nach Neuseeland - im Bild Auckland - muss man ab Oktober vorgängig eine Reisegenehmigung für 9-12 Dollar einholen. Bild: Henry McIntosh

Für Reisen nach Neuseeland braucht es bald ein ETA

Ab Oktober müssen auch Schweizer Bürger eine elektronische Reisegenehmigung vor der Abreise einholen. An diese ist auch die neue Touristensteuer gekoppelt. Hier finden Sie die wichtigsten Infos.

Man kennt es schon aus den USA (mit dem ESTA) und einigen weiteren Ländern: Vor der Reise muss eine kostenpflichtige elektronische Reisegenehmigung eingeholt werden. In Kürze ist dies nun auch für Neuseeland der Fall.

Ab dem 1. Oktober 2019 brauchen Reisende aus visumsbefreiten Ländern - dazu zählen die Schweiz, die EU-Länder sowie einige Länder in Nordamerika, Asien und Ozeanien - vor der An- bzw. Einreise nach Neuseeland ein «ETA» (= Electronic Travel Authority), also eine elektronisch angeforderte und ausgestellte Reisegenehmigung. Diese kann ab dem 1. Juli 2019 über die Website von Immigration NZ oder über eine spezielle «ETA Mobile App» angefordert werden. Die App soll einfach und schnell sein und genauere Daten überbringen, weshalb die ETA-Anforderung per App 9 NZ-Dollar (rund 6.20 Franken) kosten wird, während die ETA-Anforderung über die Website 12 NZ-Dollar (rund 8.20 Franken) kostet.

Laut den neuseeländischen Behörden dauert das Ausfüllen des ETA-Genehmigungsgesuchs 5-10 Minuten und wird in der Regel umgehend ausgestellt; es empfiehlt sich jedoch, das ETA maximal 72 Stunden vor Reiseantritt einzuholen. Die erteilte Genehmigung ist dann zwei Jahre lang gültig für eine unbegrenzte Anzahl Einreisen.

Noch bis zum 30. September können Reisende auch eine Einreiseerlaubnis «on arrival» erhalten, danach geht dies nicht mehr. Für das «ETA on arrival» muss man ein Rück- oder Weiterflugticket vorlegen. Ein ETA muss übrigens auch von Kreuzfahrtpassagieren eingeholt werden, die auf dem Seeweg einreisen. Neuseeländische Bürger und Bürger aus Ländern, wo ein Visum für die Einreise nach Neuseeland Pflicht ist, sind vom ETA befreit.

Ebenso unterstehen Flug- und Cruise-Crews der ETA-Pflicht, doch ist dieses bei ihnen fünf Jahre lang gültig und es fallen lediglich die oben genannten Gebühren an.

Mit dem ETA fällt auch die Touristensteuer an

Wer nun glaubt, mit der Zahlung des ETA sei die Sache erledigt, irrt: An das ETA gekoppelt ist nämlich auch die Erhebung der neuen Touristensteuer gekoppelt - Travelnews hatte diesbezüglich schon im letzten Sommer berichtet. Die neue Steuer heisst offiziell «International Visitor Conservation & Tourism Levy» (kurz: IVL) und kostet 35 NZ-Dollar (rund 24 Franken). Die IVL wird gleichzeitig mit den ETA-Gebühren erhoben und ist gleich lange wie das ETA gültig.

Wer also das ETA per App hereinholt und die IVL zahlt, muss ab Oktober mit 30 Franken Mehrkosten für die Neuseelandreise rechnen. Kein Betrag, der Touristen von der Reise ins abgeschiedene Land wirklich abhalten wird. Mit der IVL sollen jährlich rund 80 Millionen NZ-Dollar generiert werden, welche in Erhalt, Ausbau und Modernisierung von touristischen Strukturen in ganz Neuseeland reinvestiert werden.

Was sich vor diesem Hintergrund ebenfalls festhalten lässt, ist dass die Einführung des ETA schon länger geplant war und nicht in direktem Zusammenhang mit dem schrecklichen Attentat in Christchurch von letzter Woche in Zusammenhang steht.

(JCR)