Business Travel

Eine Unfall- oder Reiseversicherung für Business-Traveller ist nicht genug

Wird ein Mitarbeiter während einer Geschäftsreise in seiner Sicherheit oder Gesundheit beeinträchtigt, kann der Arbeitgeber strafrechtlich verfolgt werden. Dies kann mit guter Planung verhindert werden.

Eine Auslandsreise eines Geschäftsreisenden birgt immer auch gesundheitliche Risiken. Was vielen Schweizer Unternehmen nicht bewusst ist: Wird ein Mitarbeiter während einer Geschäftsreise in seiner Sicherheit oder Gesundheit beeinträchtigt, kann das Unternehmen gemäss des Artikels 328 OR(1) zivilrechtlich belangt und der Arbeitgeber sogar strafrechtlich verfolgt werden. Er ist dafür verantwortlich, dass sämtliche notwendige Sorgfaltsmassnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit des Mitarbeitenden getroffen werden.

Das bedeutet weit mehr als nur den Abschluss einer Unfall- oder Reiseversicherung. Das Gesetz verlangt:

  • Informationspflicht
  • Präventionspflicht
  • Kontrollpflicht – Anwendung der geltenden Richtlinien sicherstellen
  • InterventionspfIicht

Egal ob ein Techniker ins Ausland geschickt oder ein Journalist in ein gefährliches Gebiet entsendet wird: alle Mitarbeiter aus jeglichen Branchen werden aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht grundsätzlich gleichbehandelt. Eine Person, die ihre Arbeit in der Schweiz problemlos erledigt, kann beispielsweise im Ausland aufgrund der geografischen und klimatischen Bedingungen Schwierigkeiten haben oder mehr Zeit für dieselbe Arbeit benötigen.

Mehr Sicherheit dank Checkliste

Die International SOS Foundation hat eine Checkliste entwickelt, die den Schweizer Unternehmen aufzeigen soll, ob und wie gut sie ihre Mitarbeitenden auf Geschäftsreisen vorbereiten und inwieweit die den gesetzlichen Fürsorgepflichten bereits nachkommen. Diese Checkliste ist so konzipiert, dass sie für alle Reisedestinationen verwendet werden kann.

«Es geht darum, sich einen Überblick über mögliche Risiken zu verschaffen und dabei auch unwahrscheinliche Fälle zu berücksichtigen. Für jedes Unternehmen können unterschiedliche Massnahmen notwendig sein. Die Arbeitgeber müssen zudem dokumentieren können, dass sie klare Leitlinien vorgegeben haben, um ihre Mitarbeiter informieren, vorbereiten, begleiten und unterstützen zu können», erklärt Laurent Fourier, Vertreter der International SOS Foundation.

(LVE)