AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für digitale Werbung auf travelnews.ch

1. Anwendungsbereich/Vertragsparteien

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und der Travelnews AG (“Betreiberin”) bezüglich digitaler Werbung auf der Website (www.travelnews.ch) und Applikationen von travelnews.ch („Plattform“). Die digitale Werbung umfasst die Aufschaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf der Plattform. Als „Werbemittel“ gelten Inserate sowie alle anderen Formen der digitalen Werbung. Als „Werbeauftrag“ gilt der Auftrag des Inserenten über die Aufschaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf der Plattform. Integrierende Vertragsbestandteile dieser AGB sind die von der Betreiberin bzw. travelnews.ch publizierten oder sonst in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail oder schriftlich) dem Inserenten mitgeteilten Regeln, welche digitale Werbung für die Plattform betreffen und die Rechte und Pflichten der Parteien, die zur Verfügung stehenden Werbegefässe sowie Ablauf, Inhalt, Preis, Tarife und Abwicklung der Werbung näher spezifizieren.

2. Abschluss der Werbeaufträge

Die Erteilung von Werbeaufträgen muss schriftlich erfolgen. Der Inserent übermittelt in der Regel ein unterzeichnetes Antragsformular oder einen Auftragstext, welcher die gewünschte Form der digitalen Werbung umschreibt. Anlässlich der Übermittlung des unterzeichneten Antragsformulars oder des Auftragstextes erklärt der Inserent ausdrücklich seine Zustimmung zu den vorliegenden AGB. Die Annahme durch die Betreiberin bzw. travelnews.ch erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung. Durch den Versand der schriftlichen Bestätigung durch die Betreiberin bzw. travelnews.ch kommt der Vertrag zustande. Nach Auftragsbestätigung sind Änderungen grundsätzlich kostenpflichtig. Für die geänderten Aufträge kommen die jeweils aktuellen publizierten Konditionen und Preise der Betreiberin bzw. travelnews.ch zur Anwendung, wobei mindestens die ursprünglich vereinbarte Vergütung geschuldet ist, insbesondere bei Reduktionen und Stornierungen des Auftragsvolumens nach Auftragsbestätigung. 

Eine E-Mail genügt im Rahmen dieser AGB dem Schriftlichkeitserfordernis.

3. Mindestbuchungsvolumen

Allfällige für die Erteilung von Werbeaufträgen massgebliche Mindestbuchungsvolumina sind im Tarif festgelegt.

4. Platzierung von Werbemitteln auf travelnews.ch

Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Die Verschiebung von Werbeaufträgen, ohne Rückfrage beim Inserenten, behält sich die Betreiberin bzw. travelnews.ch aus technischen Gründen vor. 

4.1. Für Platzierungsvorgaben, die nicht tariflich geregelt sind, wird ein Zuschlag erhoben. Sie werden nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung verbindlich. 

4.2. Kann eine bestätigte Platzierung aus technischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent nach Möglichkeit im Voraus informiert.

4.3. Das Nichterscheinen eines Werbemittels, die Platzierung an einer anderen Stelle oder zu einem anderen Datum sowie eine verspätete Auslieferung infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.

4.4. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

5. Veröffentlichung der digitalen Werbung

Die Betreiberin bzw. travelnews.ch behält sich jederzeit vor, Änderungen der Werbemittel zu verlangen oder Werbemittel bzw. Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren. 

5.1. Der Inserent erlaubt der Betreiberin bzw. travelnews.ch bis auf Widerruf, die Werbemittel auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonstwie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Die Betreiberin bzw. travelnews.ch verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Der Inserent ist damit einverstanden, dass die Werbemittel, die von der Betreiberin bzw. travelnews.ch auf Online-Dienste eingespeist oder sonstwie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Inserent untersagt insbesondere die Übernahme von Werbemitteln auf Online-Dienste durch Dritte ohne die Einwilligung der Betreiberin bzw. travelnews.ch und überträgt der Betreiberin bzw. travelnews.ch das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Werbemittel mit den geeigneten Mitteln zu unterbinden.

6. Politische Werbung

Politische Werbung, die offensichtlich Meinungsbildung bzw. -beeinflussung im Hinblick auf Wahlen oder Abstimmungen bewirken soll, muss so frühzeitig vor dem Urnengang erscheinen, dass auch der Gegenseite die Möglichkeit geboten wird, vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin Werbemittel zu veröffentlichen und Gegenpositionen zu vertreten.

7. Redaktionelle Beiträge

Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Werbemitteln nicht zur Bedingung gemacht werden.

8. Verantwortung des Inserenten für das Werbematerial

Der Inserent ist für den Inhalt der Werbemittel verantwortlich. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen und er stellt, so weit rechtlich möglich, die Betreiberin bzw. travelnews.ch, und deren Organe von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird die Betreiberin gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.

9. Gegendarstellungen

Gegendarstellungsbegehren zu Werbemitteln werden von der Betreiberin bzw. travelnews.ch so weit möglich in Absprache mit dem Inserenten behandelt. Wird die Betreiberin gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit einer Gegendarstellung anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.

10. Gestaltung von Werbemitteln auf travelnews.ch

Vorschriften über die Gestaltung können im Rahmen der technischen Möglichkeiten entgegengenommen werden. Werbemittel müssen von den Lesern als solche erkennbar sein und sich vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterscheiden. Die Betreiberin bzw. travelnews.ch behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift „Sponsered Content”, „Anzeige“, „Werbung“, „Advertorial“, „Publireportage“ o.ä. vor. Das Logo oder der Name der Plattform sowie der Produkte und Website der Betreiberin dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis der Betreiberin in den Werbemitteln verwendet werden.

Die alleinige Verantwortung für die Gestaltung der Plattform liegt bei der Betreiberin. Die Betreiberin bzw. travelnews.ch haben das Recht, den Inhalt und die Gestaltung der Plattform jederzeit zu ändern. Die Inserenten müssen vorgängig zu einer Veränderung des Inhalts und der Gestaltung der Plattform nicht informiert werden.

11. Anlieferung der Werbemittel

Die Anlieferung der Werbemittel muss spätestens bis zum im Tarif genannten Zeitpunkt erfolgen, da andernfalls die Aufschaltung nicht termingerecht erfolgen kann.

12. Haftung und Gewährleistung

Die Betreiberin bzw. travelnews.ch bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel und ist dafür besorgt, Störungen, Fehler und Mängel möglichst rasch zu beheben. 

Dem Inserenten ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Wiedergabe zu garantieren. Die Betreiberin bzw. travelnews.ch gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht ist jegliche Haftung der Betreiberin wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen der Betreiberin bzw. travelnews.ch ist generell wegbedungen. Die Haftung ist zudem im Haftungsfall auf direkte Schäden beschränkt und betragsmässig auf maximal die Rückerstattung der durch den Inserenten für den betreffenden Werbeauftrag geleisteten Vergütung bzw. die Gewährung einer entsprechenden Gutschrift für die Schaltung von Werbemitteln. Nicht gehaftet wird insbesondere, wenn Mängel  bloss unwesentlich sind, z.B. weder Sinn noch Werbewirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigen; durch Störungen der Kommunikationsnetze (z.B. Leitungs- oder Stromausfall) verursacht werden; durch Verwendung einer nicht geeigneten Software/Hardware des Lesers (z.B. Browser) hervorgerufen werden; bei Dritten oder der Betreiberin bzw. travelnews.ch durch Rechner- oder Softwareausfall auf Grund eines Systemversagens oder Leitungsausfalls hervorgerufen werden.

Ist ein Ausfall durch den Ad-Server verursacht und erstreckt er sich über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 20% der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird die Betreiberin bzw. travelnews.ch versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder den Insertionszeitraum zu verlängern, sofern dies den Interessen des Inserenten entspricht. Hat der Ausfall des Ad-Servers keinen Einfluss auf die Ad-Impressions, werden diese also dennoch erreicht, so erfolgt keine Nachlieferung bzw. Verlängerung. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb des ursprünglich gebuchten bzw. verlängerten Insertionszeitraums entfällt die Zahlungspflicht des Inserenten für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitergehende Ansprüche sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Insbesondere für Werbemittel, die infolge fehlender oder ungeeigneter Publikationsvorlagen nicht einwandfrei erscheinen, und für Abweichungen, die durch die technischen Gegebenheiten des Publikationsverfahrens bedingt sind (z.B. Abweichungen in der Farbgebung), kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Publikationsvorlagen, deren Qualität von der Betreiberin bzw. travelnews.ch beanstandet wurde und die trotz Intervention nicht durch einwandfreies Material ersetzt wurden. Die neue deutsche Rechtschreibung wird von Redaktion und der Betreiberin bzw. travelnews.ch angewendet. Von der Betreiberin bzw. travelnews.ch bearbeitete Publireportagen werden, ohne ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, nach den neuen Richtlinien veröffentlicht. Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen übernimmt die Betreiberin bzw. travelnews.ch keine Verantwortung.

13. Mängelrüge

Der Inserent hat die Werbemittel unverzüglich nach der ersten Aufschaltung durch die Betreiberin bzw. travelnews.ch zu prüfen. Allfällige Mängel hat der Inserent sofort nach Kenntnisnahme, spätestens aber 48 Stunden nach der Aufschaltung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Inserent die unverzügliche Mängelrüge, so gilt das Werbemittel als genehmigt.

14. Messungen

Die Berechnung der Werbemittel erfolgt gemäss Tarif. Soweit Messungen z.B. von Page Impressions erfolgen, sind die Messungen und Zählerstände der Betreiberin bzw. travelnews.ch massgeblich.

15. Rabattierungen

Es gelten die Rabattierungen gemäss Tarif oder individuellen Vereinbarungen.

16. Zahlungskonditionen

Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.

16.1. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren von CHF 10.- ab der zweiten Mahnung in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. CHF 50.-, max. CHF 300.-) belastet.

16.2. Die Betreiberin bzw. travelnews.ch behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten zu überprüfen.

16.3. Sämtliche Verträge unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

17. Auftragsdatenverarbeitung: Vertraulichkeit und Datenschutz

travelnews.ch als auch die Kundschaft sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für die Einhaltung des Datenschutzes. travelnews.ch erhebt und verarbeitet Personendaten wie in der Datenschutzerklärung von travelnews.ch beschrieben, gemäss allfälligen Zusatzvereinbarungen mit der Kundschaft und in Übereinstimmung mit anwendbarem Datenschutzrecht.

Soweit travelnews.ch als Auftragsverarbeiter für die Kundschaft tätig ist, bildet der Auftragsverarbeitungsvertrag von travelnews.ch Bestandteil dieser AGB.

18. Änderungen AGB

Änderungen der Insertionsbedingungen; Tarifänderungen. Die Betreiberin bzw. travelnews.ch ist berechtigt, die Insertionsbedingungen, den Tarif sowie allfällige weitere Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Insertionsbedingungen, Regelungen und Tarife treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft und werden auch auf laufende Werbeaufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, bei Änderungen der Preise innerhalb von zwei Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf Rückvergütung der bis zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht bezogenen Medialeistungen und den Rabatt, der gemäss Rabattskala den effektiv bezogenen Medialeistungen entspricht. Die Betreiberin bzw. travelnews.ch bleibt frei, jederzeit insbesondere die zur Buchung zur Verfügung gestellten Werbegefässe zu ändern oder Werbegefässe ganz oder teilweise aus dem Angebot zu entfernen. Werden bereits gebuchte Werbegefässe während der vorgesehenen Insertionsdauer durch die Betreiberin bzw. travelnews.ch wesentlich geändert oder eingestellt, erhält der Inserent für die bei Inkraftsetzung der neuen Regelung noch nicht bezogenen Medialeistungen eine Gutschrift, die er unmittelbar für die Buchung der geänderten oder übrigen Werbegefässe derselben Websites verwenden kann.

19. AGB des Inserenten

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Inserenten sind wegbedungen, selbst wenn der Inserent sich auf eigene AGB bezieht und die Betreiberin bzw. travelnews.ch es unterlässt, ausdrücklich zu widersprechen oder die AGB des Inserenten (erneut) ausdrücklich wegzubedingen.

20. Vorzeitige Vertragsauflösung

Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die Betreiberin ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Werbemittel. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird. 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 7,7% Mehrwertsteuer.

Die AGB sind seit 3. August 2015 in Kraft.