Flug

Last-Minute-Erfolg: Etihad kann Codeshares mit Air Berlin weiterführen

Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt muss 26 Strecken bis Ende März genehmigen, entschied das Oberverwaltungsgericht.

Für fünf innerdeutsche Strecken wurde der Antrag von Etihad abgelehnt. Für weitere 26 Strecken ins Ausland für den verbleibenden Winterflugplan bis 26. März können Etihad und Air Berlin die Gemeinschaftsflüge weiterführen.

Begründet wurde der Gerichtsentscheid mit den Regelungen im Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Daraus geht hervor, dass Etihad berechtigt ist, Auslandsflüge von und nach den Flughäfen Berlin, Stuttgart und Nürnberg über Codesharing durchzuführen. 

In der Schweiz erhielt Etihad für sechs Jahre die Zusage, die bisher nur provisorisch bewilligten Codeshare-Flüge mit ihrer schweizerischen Beteiligung Darwin Airline auch künftig durchführen zu können.

(TN)